Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern vornimmt, sind umsatzsteuerpflichtig. Gegenleistung für die Abmahnleistung ist der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag (BFH, Urteil vom 13.02.2019, Az. XI R 1/17).
US-Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland
Zitatrecht kann schriftliche Zitate eines Vortrags decken
Hält ein Autor eine frei zugängliche Vorlesung, können auch umfangreiche Zitate aus dieser Rede innerhalb einer sich mit dieser Vorlesung auseinandersetzenden Berichterstattung zulässig sein (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.04.2019, Az. 11 U 107/18).
Kennzeichnungspflicht für Influencer-Werbung auf Instagram?
Die 4. Handelskammer des Landgerichts München I hat heute die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) gegen eine Influencerin abgewiesen (Az. 4 HK O 14312/18).
Unaufgeforderte Aufschaltung eines 2. Hotspots bei WLAN-Kunden
Provider dürfen ein zweites WLAN-Signal auf dem Router ihrer Kunden aktivieren, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung den Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch keine sonstigen Nachteile mit sich bringt (BGH, Urteil vom 25.04.2019, Az. I ZR 23/18).
Vorlage an den EuGH zur Urheberrechtsverletzung durch Framing
Darf die VG Bild-Kunst den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet davon abhängig machen, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes „Framing“ ergreift? (BGH, Beschluss vom 25.04.2019, Az. I ZR 113/18 – Deutsche Digitale Bibliothek).
Jameda: Wiederveröffentlichung positiver Bewertungen?
Die insbesondere für das Marken- und das Wettbewerbsrecht zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute die Klage eines Zahnarztes gegen ein Internetbewertungsportal für Ärzte auf Wiederveröffentlichung gelöschter positiver Bewertungen abgewiesen (33 O 6880/18).
Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Große Übersicht & Beispiele
BVerfG: Sekundäre Darlegungslast bei Filesharing in der Familie
Das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG steht einer zivilprozessualen Obliegenheit der Inhaber eines Internetanschlusses nicht entgegen, zu offenbaren, welches Familienmitglied den Anschluss genutzt hat, wenn über den Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde.