Die Staatsanwaltschaft Amberg hat gegen Florian Blischke und Marco Hahn, Geschäftsführer der zwischenzeitlich insolventen Revolutive Systems GmbH, sowie deren damaligen Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert im Zusamenhang mit Massenabmahnungen bei Facebook aus dem Jahr 2012 Anklage erhoben.
Wer den Share-Button (= Teilen-Button) von Facebook an seinen Artikeln anbringt, räumt Dritten damit keine stillschweigenden Nutzungsrechte am ganzen Text ein (LG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2014, Az. 2-03 S 2/14).
Der Streitwert für eine unerwünschte XING-Anfrage mit Werbeinhalten beträgt statt 6.000 Euro immerhin noch 2.000 Euro (OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.02.2014, Az. 2 W 11/14).
Nach Auffassung des LG München sind geschäftliche XING-Profile Telemedien, was zur Folge hat, dass Unternehmer & Freiberufler bei XING ein Impressum aufführen müssen (LG München I, Urteil vom 03.06.2014, Az. 33 O 4149/14).
Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf, bekannt geworden durch rechtsmissbräuchliche Impressums-Abmahnungen bei Facebook, hat beim Amtsgericht Regensburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Der Journalist Udo Stiehl berichtet in seinem Blog über eine Abmahnung, mit der die Veröffentlichung eines Pixelio-Fotos auf Facebook gerügt wird. Besonderheit ist, dass das Bild nur als Vorschaubild unter einem verlinkten Blogartikel angezeigt wurde.
Ein Rechtsanwalt aus Kornwestheim mahnt aktuell Kollegen wegen fehlendem Impressum auf XING ab. Die Abmahnungen sind rechtlich zweifelhaft. Inhaber eines XING-Profils sollten aber vorsorglich ein Impressum in ihr Profil einbinden.
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Massenabmahnungen der Revolutive Systems GmbH wegen Impressumsverstößen bei Facebook rechtsmissbräuchlich erfolgten. Dieser Beitrag gibt Auskunft darüber, welche Folgen die Urteile für die übrigen Betroffenen der Abmahnwelle haben.