Skip to main content

Mitnahme von Facebook Likes & Bewertungen bei Firmenänderung

Bei einer Unternehmensänderung (hier: Wechsel des Franchisesystems) kann die Mitnahme bzw. Übertragung alter Facebook Likes und Bewertungen wettbewerbswidrig sein (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2018, Az. 6 U 23/17).

Unternehmen wechselt Franchise-System

Zwei Gastronomieunternehmen hatten einen Systempartnervertrag geschlossen und betrieben im Rahmen eines Franchise-Systems mehrere Restaurants, jeweils mit exklusiver Nutzung der einzelnen Bundesländer. Als der Franchise-Vertrag endete, übernahm das ausgeschiedene Unternehmen die bislang generierten Facebook Likes und Bewertungen für sein neues Franchise-System. Dagegen wehrte sich das frühere Partnerunternehmen vor Gericht.

Was passiert mit alten Facebook Likes und Bewertungen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass die Übernahme der Likes und Bewertungen irreführend und damit wettbewerbswidrig sei. Die Mitnahme suggeriere dem Verkehr, dass das Unternehmen die Nutzersignale für sein neues Gastronomiekonzept gewonnen habe, was nicht der Fall war. Tatsächlich stammten die Likes und Bewertungen aus der Zeit des früheren Franchise-Modells.

Die Irreführungsgefahr hätte das verklagte Unternehmen aus Sicht des Gerichts durch Anlage neuer Facebook Seiten ausräumen können.

Keine Kommentare vorhanden


Du hast eine Frage oder Meinung zum Artikel?

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht

*
*
*

Table of contents