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Mitnahme von Facebook Likes & Bewertungen bei Firmenänderung

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Bei einer Unternehmensänderung (hier: Wechsel des Franchisesystems) kann die Mitnahme bzw. Übertragung alter Facebook Likes und Bewertungen wettbewerbswidrig sein (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2018, Az. 6 U 23/17).

Tipp: Beachten Sie unsere große Übersicht zu Bewertungen im Internet.

Unternehmen wechselt Franchise-System

Zwei Gastronomieunternehmen hatten einen Systempartnervertrag geschlossen und betrieben im Rahmen eines Franchise-Systems mehrere Restaurants, jeweils mit exklusiver Nutzung der einzelnen Bundesländer. Als der Franchise-Vertrag endete, übernahm das ausgeschiedene Unternehmen die bislang generierten Facebook Likes und Bewertungen für sein neues Franchise-System. Dagegen wehrte sich das frühere Partnerunternehmen vor Gericht.

Was passiert mit alten Facebook Likes und Bewertungen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass die Übernahme der Likes und Bewertungen irreführend und damit wettbewerbswidrig sei. Die Mitnahme suggeriere dem Verkehr, dass das Unternehmen die Nutzersignale für sein neues Gastronomiekonzept gewonnen habe, was nicht der Fall war. Tatsächlich stammten die Likes und Bewertungen aus der Zeit des früheren Franchise-Modells.

Die Irreführungsgefahr hätte das verklagte Unternehmen aus Sicht des Gerichts durch Anlage neuer Facebook Seiten ausräumen können.

Anmerkung: Die Vorgabe des OLG Frankfurt, statt einer Mitnahme von Likes und Bewertungen neue Social Media Profile anzulegen, ist wirtschaftlich hart, da die generierten Nutzersignale oft Ergebnis jahrelanger Anstrengung des Unternehmens sind. Umgekehrt wäre es jedoch unbillig gewesen, die Positivwirkung der für ein anderes Konzept generierten Likes und Bewertungen schlicht auf das neue Franchise-Konzept zu übertragen. Da kein Mittelweg erkennbar war, ist die Entscheidung des Gerichts meiner Meinung nach richtig.

Beachten Sie auch unsere Übersicht zur Löschung von negativen Bewertungen. Bei Fragen dürfen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch nehmen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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