Das LG Düsseldorf hat die Nutzung des Page Plugins von Facebook für abmahnbar erklärt. Leidtragende sind die Websitebetreiber. In einer aktuellen Sonderfolge des Social Media News Podcasts haben Felix Beilharz und ich die wichtigsten Infos zum Urteil und dessen Folgen zusammengefasst.
Nicht nur Facebook: Musterfall zur Nutzbarkeit von Social Plugins
Der vom LG Düsseldorf entschiedene Fall ist schnell erklärt. Peek & Cloppenburg war von der Verbraucherschutzzentrale NRW verklagt worden, die Nutzung des populären Page Plugins von Facebook auf der Mode-Website fashionid.de zu unterlassen.
Rechtlicher Streitpunkt war im Kern, dass das Page Plugin bei Aufruf der Webseite personenbezogene Daten der Nutzer an Facebook zu Werbezwecken übermittelt, ohne dass die Nutzer ihr Einverständnis erklärt haben. Die Übermittlung der Daten (insbesondere die IP-Adresse des Nutzers, wohl aber mindestens auch noch die Kennung des benutzten Browsern) erfolgt bei ein- und ausgeloggten Facebook-Mitgliedern, darüber hinaus aber auch bei Nichtmitgliedern.
Social Media News Podcast: Wie geht es nach dem Urteil weiter?
Mit dem Social Media Experten Felix Beilharz habe ich gestern im Rahmen unseres Social Media News Podcasts über die Folgen des Urteils gesprochen, in dem das Düsseldorfer Gericht mehrere juristische Ausstiegsmöglichkeiten ungenutzt ließ. Über das konkret betroffene Page Plugin hinaus hat die Entscheidung weitreichende Auswirkungen auf andere technisch gleichartige Social Plugins, nicht nur von Facebook.
Im Podcast gehen wir auch auf verschiedene andere Facebook Funktionen ein, angefangen vom Like-Button bis hin zum Embedding von Facebook Content (Videos, Posts) in die eigene Website. Speziell zu den Like/Share-Funktionen von Facebook gibt es mittlerweile technische Alternativen wie die sog. 2-Klick-Lösung bzw. Sharingtools wie Shariff, die allerdings teilweise ebenfalls nicht ganz datenschutzkonform sind. Hören Sie rein, wir freuen uns über Ihre Meinung.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von w.soundcloud.com zu laden.
Möchten Sie alles noch einmal schwarz auf weiß nachlesen?
Wer die rechtlichen Zusammenhänge und praktischen Folgen als Text nachlesen möchte, wird bei den ausgesprochen guten FAQ meines Kollegen Thomas Schwenke fündig, der die Entscheidung sehr verständlich bei Allfacebook beschreibt und die praktischen Folgen des Urteils herausarbeitet.