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Abmahnung SOUTHPAW – Schutt Waetke für TOBIS Film

  • Aktualisiert: 13.03.2016
  • Kategorie: Filesharing
  • Lesezeit: 2 min

Die Kanzlei Schutt, Waetke verschickt im Auftrag von TOBIS Film urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Kinofilms SOUTHPAW in Tauschbörsen.

Abmahnung Tobis

SOUTHPAW ist ein US-Boxerfilm, u.a. mit Jake Gyllenhaal, Rachel McAdams und Forest Whitaker. Der Film läuft seit dem 20. August 2015 in deutschen Kinos. In ihrer Abmahnung fordern Schutt, Waetke Rechtsanwälte für die TOBIS Film GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin die

  1. Löschung der SOUTHPAW Datei
  2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  3. Zahlung von insgesamt 732,50 EUR

Die Forderung setzt sich zusammen aus Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR (Streitwert 1.517,50 EUR), Schadensersatz in Höhe von 500,00 EUR, der als fiktive Lizenzgebühr zugrunde gelegt wird sowie einer Pauschale von 17,50 EUR für Ermittlungskosten.

Wer haftet für Abmahnung SOUTHPAW?

Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es bedarf immer einer Prüfung des Einzelfalls.

Gerade wenn der Anschlussinhaber SOUTHPAW nicht selbst heruntergeladen hat, bestehen gute Verteidigungsaussichten. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen bzw. volljährigen Kinder entfallen. Auch für andere volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber nicht verdachtsunabhängig. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Mitbewohner oder Untermieter haften. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen anwaltlich geprüft werden.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Richtig reagieren auf eine Filesharing Abmahnung

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