Der Erfurter Rechtsanwalt Sascha Schlösser verschickt für eine Frau Gabi Schmidt urheberrechtliche Abmahnungen wegen Verwendung von Pixelio-Bildern ohne Urhebervermerk.
Unterlassung, Abmahnkosten und Schadensersatz zweifelhaft
In den stets sehr umfangreich begründeten Abmahnungen schlüsselt Rechtsanwalt Schlösser nach Darstellung der Rechtsverletzung die geltend gemachten Ansprüche auf, bevor er zum Schluss die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags anbietet.
Rechtsanwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert von 6.000,00 Euro berechnet. Neben der grundsätzlichen Berechtigung als auch der Angemessenheit dieses – m.E. zu hohen – Gegenstandswerts für eine verhältnismäßig geringe Rechtsverletzung ist die Berechtigung der Umsatzsteuererstattungsforderung zweifelhaft. Die Abmahnerin Gabi Schmidt dürfte vorsteuerabzugsberechtigt sein, wenn sie als Berufsfotografin tätig ist. In diesem Fall stellt die Umsatzsteuer keinen ersatzfähigen Schaden dar, da ihr der Umsatzsteuerbetrag vom Finanzamt erstattet wird. Sollte Gabi Schmidt hingegen keine Berufsfotografen sein, hätte dies eine Reduzierung des Gegenstandswerts als auch des Schadensersatzanspruchs zur Folge.
Scheitern der Vergleichsverhandlungen bei Namensnennung
Bemerkenswert ist, dass Rechtsanwalts Schlösser in seinen Abmahnungen mit einem Scheitern der Vergleichsverhandlungen für den Fall droht, dass der Name seiner Mandantin im Internet veröffentlicht wird. Frau Schmidt lege
„berechtigten Wert darauf, in der Öffentlichkeit vordringlich als Hersteller hochwertiger Fotografien wahrgenommen zu werden und nicht vordringlich für die berechtigte Rechtsdurchsetzung bekannt zu sein.“
Ein Anspruch auf anonymes Abmahnen besteht freilich nicht – übrigens nicht einmal, wenn sämtliche Ansprüche vollständig berechtigt wären. Die Sache liegt anders. Wer sich wie Frau Schmidt entscheidet, in großem Umfang Abmahnungen mit Zahlungsforderungen aussprechen zu lassen, die nicht nur in diesem Blog als unangemessen betrachtet werden, muss mit kritischer Berichterstattung leben.
Handlungsempfehlung
- Unterzeichnen Sie weder den der Abmahnung beigefügten Vergleich noch strafbewehrte Unterlassungserklärungsvorlagen von Rechtsanwalt Schlösser ohne vorherige anwaltliche Prüfung.
- Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch, z.B. über das nachfolgende Formular.
Kostenlose Ersteinschätzung
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.
Was soll denn der Blödsinn ? Die Frau postet ihre Bilder auf einer Plattform für lizenzfreie Fotos, mahnt dann wegen Nichtnennung ihrer Urheberschaft ab,will aber namentlich nicht in Zusammenhang mit Abmahnungen in Erscheinung treten ? Tja,liebe Frau Schmidt..entweder-oder…eins geht nur.
Ich muss ja schon sagen, die PIXELIO-Berichterstattung ist großes Kino für neutrale und unbeteiligte Betrachter – mittlerweile scheint ja auch die Gegenseite zum Angriff überzugehen, wenn man sich einmal die folgende URL ansieht:
http://www.schloesser.eu/ra-niklas-plutte/
Darüber hinaus gibt es zumindest beim LG Berlin den Unterlassungsanspruch wegen fehlender Urhebernennung: http://www.anwalt-fotorecht-berlin.de/data/LG-Berlin-vom-01-07-2014.pdf
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