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Abmahnung Sascha Schlösser für Benjamin Thorn und andere

Foto Urheberrechtsverletzung

Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt verschickt seit einiger Zeit urheberrechtliche Abmahnungen für mehrere Fotografen wegen Verwendung von lizenzfreien Bildern ohne Urheberkennzeichnung.

Abmahnung lizenzfreier Fotos

Rechtsanwalt Schlösser mahnt für die folgenden Fotografen ab:

  • Benjamin Thorn
  • Peter Smola
  • Stefan Schmidt
  • Sven Brentrup

Betroffen sind Lichtbilder, die über Fotolia oder ABOUTPIXEL.de angeboten werden, teilweise lizenzfrei. Im Gegensatz zu Abmahnungen des bekannten Fotoanbieters Getty Images geht es hier nicht um die “klassische” Bildnutzung ohne Zahlung von Lizenzgebühren. Rechtsanwalt Sascha Schlösser rügt, dass die Bilder nicht mit der nach § 13 UrhG vorgeschriebenen Urheberkennzeichnung versehen sind, d.h. der Name des Fotografen nicht im Zusammenhang mit dem Lichtbild angegeben wurde. An diesem Vorwurf ist richtig, dass Lizenzfreiheit nicht gleichbedeutend ist mit Rechtsfreiheit. Die Pflicht zur Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG besteht also grundsätzlich auch bei lizenzfreien Bildern.

Empfehlung:

  1. Unterzeichnen Sie keinesfalls die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärungsvorlage – selbst dann nicht, wenn der Abmahnvorwurf dem Grunde nach berechtigt ist. Die Vorlage ist ausgesprochen nachteilig formuliert!
  2. Lassen Sie die Abmahnung fachkundig prüfen und ggf. eine professionelle modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen. Die Erklärung sollte auf das abgemahnte Lichtbild beschränkt und die Vertragsstrafe durch eine flexible Regelung nach dem sog. Hamburger Brauch ersetzt werden. Bei Unterzeichnung der Unterlassungserklärungsvorlage führen Verstöße sonst je Wiederholungsfall zu einer Zahlungspflicht von mindestens (!) 5.000,01 Euro, und dies, obwohl der Abmahner keinen Anspruch auf eine derartige Formulierung hat. Eine anwaltliche Prüfung und Beratung lohnt sich auch hinsichtlich des Umfangs der Unterlassungspflicht. Hier kann es schnell zum Anfall von Vertragsstrafen kommen.
  3. Schließlich sollte über die geltend gemachten Kosten (Rechtsanwaltsgebühren, Schadenersatzanspruch) mit der Gegenseite verhandelt werden, da sie betragsmäßig überzogen sind.
  4. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

4 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Herr Sascha Schlösser ist ein sehr netter Rechtsanwalt wie man schon auf seiner Webseite anhand seines Bildes sehen kann ;)

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  2. Pingback: Listly List - Erste Hilfe bei Abmahnungen #erstehilfe #abmahnungen

  3. Bedauerlicherweise ist es der Gesetzgeber der dem ganzem Tür und Tor erst öffnet. Ich verstehe allerdings auch die Inhaber der Bildrechte nicht, da es sich ja zumeist um kleine Webseiten handelt und keiner zu Schaden gekommen ist – bis man Sascha Schlösser und Co. in’s Boot holt … mir wird speiübel! Übrigens nimmt auch Fotograf Peter Atkins aus München diesen Service gerne in Anspruch.

    Sandra B.

    Antworten

  4. Ein weitere Blick ins Internet zu dem Thema Sascha Schlösser offenbart leider auch etwas mehr über seine politische Karriere – nämlich bei der AfD Erfurt. Damit ist schon eine Menge gesagt. Und so einen Unsinn wie seine Rubrik “Best Of Gegnervertreter” hab ich auch noch nie vorher gesehen. Wenn er sonst keinen Spaß im Leben hat …

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