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Massenhafte Klagedrohungen durch Rechtsanwalt Schlösser

Foto Urheberrechtsverletzung

Rechtsanwalt Sascha Schlösser hat mir gestern Abend in mehreren hier bearbeitenden Abmahnfällen seiner Kanzlei wegen Bildrechteverletzungen gut sechzigseitige, größtenteils pauschale Klageandrohungen gemailt, gerichtet u.a. gegen einen Flüchtlingshilfeverein.

Abmahnungen wegen fehlendem Urhebervermerk von Pixelio-Bildern

Bereits seit geraumer Zeit verschickt Rechtsanwalt Schlösser urheberrechtliche Abmahnungen für Fotografen bzw. deren Erben wegen fehlender Kennzeichnung ihrer Fotos mit dem Namen bzw. Pseudonym des Urhebers. Betroffen sind regelmäßig vermeintlich kostenlose, lizenzfreie Bilder des Stockarchvis Pixelio, so etwa auch hier.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Rechtsanwalt Schlösser die Abgemahnten zur Auskunft über die Bildverwendung sowie die Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz auf. Sowohl Berechtigung als auch Höhe der Ansprüche sind umstritten.

Massenhafte Klageandrohung per E-Mail

Gestern erreichten mich nun kurz nacheinander drei E-Mails des gegnerischen Kollegen mit “letztmaligen” Klageandrohungen gegen meine Mandanten. In den anhängenden ca. sechzigseitigen PDFs setzt sich Rechtsanwalt Schlösser mit den rechtlichen Aspekten der Thematik auseinander.

Interessanterweise folgert er die Berechtigung seiner Abmahnungen unter anderem daraus, dass ich die Urheberschaft des abmahnenden Fotografen mit Nichtwissen bestritten hatte – ein sicher streitbarer Vorwurf, den ich nicht teile. Bestritten wird schließlich nicht die Pflicht zur Kennzeichnung des Bildes mit einem Urhebervermerk, sondern nur die Urheberschaft des abmahnenden Fotografen, über die bei uns keine positive Kenntnis besteht.

Rechtsanwalt Schlösser wirft mir persönlich außerdem unter Verweis auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln Vortrag wider besseren Wissens vor und verweist auf meine folgende Textpassage:

„Entgegen meiner Argumentation war das Landgericht der Auffassung, dass die Pflicht zur Urheberkennzeichnung in der “üblichen Weise” nur die Art und Weise der Kennzeichnung, nicht aber die Frage der Kennzeichnungspflicht an sich betreffen würde. Eine im Prozess vorgelegte abweichende Stellungnahme von Pixelio konnte die Kölner Richter nicht umstimmen. Trotz meiner Kritik reduzierte das Landgericht auch nicht den Streitwert von 6.000,00 Euro.“

Ich würde seiner Auffassung nach einen aussichtslosen Prozess provozieren. Den Schaden könne mein Mandant ggf. aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzung bei mir regressieren. Auf die gegen das nicht rechtskräftige Urteil eingelegte Berufung geht der Kollege dabei nicht ein.

Flüchtlingshilfeverein bittet um Spenden

Traurig ist, dass selbst gegen einen von mir vertretenen Flüchtlingshilfeverein kein Erbarmen gezeigt wird, der als Kompensation für die fehlende Urheberkennzeichnung immerhin 283,54 EUR statt des geforderten Betrags von 1.171,44 Euro zahlen konnte. Rechtsanwalt Schlösser teilte dazu lediglich mit:

“Meine Mandantschaft ist bereit und vorbereitet auch bei desolaten wirtschaftlichen Verhältnissen einen Titel zu erwirken und dem vollstreckbaren Titel 30 Jahre nachzugehen.”

Sollten Sie den Verein für den Fall eines Prozesses finanziell unterstützen wollen, freut sich der Vorstand über Spenden zu Gunsten der folgenden Kontoverbindung:

Flüchtlingshilfe Lippe e.V.
Kontonummer: 462 173 11
BLZ: 476 501 30
Sparkasse Detmold

© fotodo – Fotolia.com

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

16 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Wo ist denn hier die “massenhafte” Klageandrohung zu sehen? 3 Mails = massenhaft? Nunja, ich weiß nicht…

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  2. 3 Klagen nennen Sie massenhafte Klagenandrohung? O.o
    Naja hauptsache wieder die Leute aufgehetzt, aber das kennen wir ja schon von Ihnen Herr Plutte …

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  3. @Susi:

    Stimme dir da voll und ganz zu – schade aber, dass Herr Plutte sich hier nicht äußert zu den Kommentaren.

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    • Bevor man hier Übertreibung unterstellt – einfach mal googeln – ,assenhaft trifft es genau – schade nur, dass hier Richter urteilen die von IT-technischen Möglichkeiten keine Ahnung haben. Übrigens der Marktwert eines hochaktuellen Bildes zum Tagesgeschehen liegt aktuell bei 25 Euro – das sollte man den Richtern mal zeugen – vielleicht kann man den Streitwert dann nochmal überdenken.

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  4. Vielen Dank für Ihre Beiträge. Die PDFs enthalten fast keine individuellen Bezugnahmen zum jeweiligen Fall, sondern ganz überwiegend pauschale Ausführungen. Angesichts dessen, dass kurz nacheinander mehrere quasi identische E-Mails hier eingingen, hielt ich den Begriff “massenhaft” für passend. Wenn Sie einen treffenderen Vorschlag haben, lassen sie es mich gerne wissen.

    Abgesehen davon interessiert mich natürlich vor allem, ob andere Anwälte bzw. Abgemahnte die gleichen Klageandrohungen erhalten haben. Dass RA Schlösser massenhaft Abmahnungen wegen fehlender Urheberkennzeichnung von Pixelio-Bildern ausspricht, ist ja bekannt. Falls es nun tatsächlich nur drei E-Mails an meine Kanzlei gab, wäre der Begriff “massenhaft” möglicherweise zu drastisch gewählt – andernfalls eher nicht.

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    • Es ist natürlich witzig, wenn Sie gerade nach dieser Kritik von masshaften Abmahnungen sprechen. Waren es auch 3 oder vielleicht 4 ? Die Bild wäre sicher neidisch, ich glaube Sie unterbieten hiermit sogar deren Niveau.
      3 Mails = Massenhaft, natürlich nur weil Sie glaube das es noch mehr davon gab und dann mal lieber rein vorsorglich wegen Eventualitäten eine tolle Schlagzeile erzeugen.
      Sich dann noch genau in diesem Zusammenhang über pauschale Ausführungen zu beschweren (ich hoffe Sie erkennen die Ironie).. Also ehrlich mir fehlen die Worte..

      Nebenbei, das vorgehen gegen den Flüchtlichsverein ist verachtenswert. Diesen Teil des Berichts finde ich gut. So etwas ist unterste Schublade.

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      • Ich finde “massenhaft” klingt so aggressiv.
        Wenn Sie einen Vorschlag wollen: einige, viele, reichlich, sehr viel, zahlreiche, oder einfach “3”…

        Das mit dem Flüchtlingsverein ist natürlich keine schöne Sache, nach Ihrer Berichterstattung geh ich davon aus das Sie diesen dann auch unentgeltlich vertreten?! Das wäre doch mal eine gute Tat.

        Zu guter letzt, den Teil mit der Bild find ich gut, sollte es mal nicht mehr klappen mit dem Anwaltdasein, bewerben sie Sich doch mal als Autor dort, die suchen solche Talente wie Sie :-)

  5. @RA Plutte:

    Besten Dank für Ihre Stellungnahme. Eventuell wäre dann der Begriff “höchststandardisiert” zielführender als “massenhaft”?

    Nehmen Sie es nicht persönlich, ich bin weder RA, noch Gegner, noch Mandant bei Ihnen, lese den Blog aber seit etlichen Monaten und mich interessieren die Vorgänge im Allgemeinen.

    Allerdings würde ich mir aus Sicht eines neutralen Lesers mehr fundierte Informationen wünschen.

    Um ein Beispiel zu geben: “Das Geschäft mit der fehlenden Urhebernennung” ist ein interessanter, wenngleich aus meiner Sicht ziemlich reißerischer Artikel, der von Lesern so oder so interpretiert werden kann. An anderer Stelle führen Sie aus, dass die Abmahnungen aus Ihrer Sicht umstritten sind im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch.

    Für Abgemahnte mag das zunächst einmal gut und vielversprechend klingen, aus meiner Sicht wandelt sich das Bild einer neutralen Person allerdings ganz schnell, wenn Sie dem Beleg für Ihre Rechtsaufassung, etwa fundiert durch von Ihnen entsprechend erwirkte Gerichtsurteile, schuldig bleiben. Nicht zuletzt, wenn dann noch ein User diesbzgl. nachfragt und keine Antwort erfolgt, bin ich persönlich mir nicht sicher, ob dies wirklich zielführend für weitere Mandantenakquise ist.

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  6. Noch einmal danke ich für Ihre Kommentare. Ich werde über eine Änderung der Artikelüberschrift nachdenken und das Wort “massenhaft” möglicherweise durch “mehrere” ersetzen.

    Im Übrigen ist es nicht meine Absicht, in diesem Blog reißerische Artikel zu verfassen. Mich ärgert allerdings die Art und Weise der Rechtsverfolgung wegen fehlender Urheberkennzeichnung durch diverse Kanzleien, insbesondere die aus meiner Sicht überhöhten Kostenforderungen gegen meine Mandanten. Das wollte ich auch nicht aus hier veröffentlichten Texten heraushalten.

    Was die geforderten gerichtlichen Belege für meine Rechtsauffassung angeht, mache ich keinen Hehl daraus, dass entsprechende Urteile bislang nicht vorliegen. Zumindest ist mir dazu nichts bekannt. Der Hintergrund ist allerdings ein anderer als oben vermutet. Bislang erwirkte schlicht keine der abmahnenden Kanzleien ein Urteil gegen meine Mandanten – die nicht rechtskräftige Pixelio-Entscheidung in Köln einmal außen vor gelassen.

    Zuletzt: Es ist für mich selbstverständlich, Ihre Meinungen in diesem Blog ohne Vorabkontrolle zu veröffentlichen, einschließlich Kritik an meiner Person. Gerade da wir kontroverse Themen besprechen, ist es auch verständlich und okay, schärfer zu diskutieren. Bitte halten Sie jedoch die in Foren allgemein übliche Netiquette ein und respektieren Sie, dass ich unmittelbar das Mandatsverhältnis betreffende Fragen nicht beantworten werde.

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  7. Manchen Anwälten ist aber auch garnichts heilig. Ich frage mich wie diese Leute noch schlafen können

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    • Alexandra, eine mögliche Antwort könnte “Kognitive Dissonanz” lauten, z.B.

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  8. Mittlerweile liegen mir diverse weitere Schreiben der gleichen Art vor. Da meine Vermutung einer massenhaften Klageandrohung zutraf, werde ich diese ungeändert aufrecht erhalten.

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  9. Es wird Zeit das Pixelio, aboutpixel etc. diese handvoll Fotografen rauswirft die immer wieder mit Abmahnungen ihre Bilder zu Geld machen. Diese Fotografen stellen immer wieder Fotos in diese Bilderstocks ein und preisen sie als kostenlos, Lizenzlos und tw. zur kommerziellen Verwendung und erweiteren Bearbeitungsrechten zur Verfügung. Dies ist mitunter irreführend, denn ansonsten gäbe es diese Flut von Abmahnungen nämlich nicht.

    RA Schlösser ist selber Fotograf und scheint sich in diesen Bilderstocks einen Freundeskreis gebildet zu haben wo man dann so nebenbei dann auch um Mandate werben kann. Auffällig ist dass es immer wieder die 5-6 Fotografen sind die häufig mit Abmahnungen auffallen und bei google diesbezüglich seitenweise mit Links zu finden sind.

    Dass es massenweise um Abmahnungen und damit auch um Geldsummen geht belegt die von RA Schlösser erstellte “Gegnerliste” mit rd. 1500 Namen von Streitgenern die er damit auf seiner Kanzleiwebsite an den Pranger stellt. Noch unverschämter wird er auf seiner Website sodann noch gegenüber Berufskollegen unter dem Link “Best of Gegnervertreter” mit der Anmaßung er sei das non plus ultra des Rechtsanwalts und alle übrigen Kollegen seiner Zunft tragen nur mangelhaft und unangemessen vor. Er wirft Ihnen vor unnötige Prozesse zu provozieren und hebelt damit das rechtsstaatliche System aus den Angeln. Nur allein RA Schlösser weiß was Recht und Unrecht ist und nötigt so seinen Gegnern überhöhte Vergleiche ab. Vielleicht weiß er aber auch zu gut dass Abgemahnte in der ersten Stunde wenn sie seine 30-60 – seitigen vorformulierten Abmahnschreiben erhalten haben seine Website aufsuchen und dort schon lesen können wie aussichtslos ein Rechtsstreit gegen seine Mandanten und ihn sein wird, denn er hat ja immer Recht! Dafür spricht auch dass er seinen Abmahnungen sogleich auch immer die passenden “Repräsentativurteile” in Kopie mitsendet die er mal in ähnlich gelagerten Fällen erstritten hat. Einen Hinweis ob diese rechtskräftig sind lässt er bewusst aus, auch dass nicht jeder Fall vergleichbar ist und es immer Einzelfälle sind.

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