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Download von Chartcontainer kein Nachweis für Einzeltitel

Abmahnung Filesharing Anwalt

Dass ein Chartcontainer illegal in Filesharing-Netzwerken getauscht wurde, erbringt keinen Nachweis dafür, dass ein im Dateipaket enthaltener Einzeltitel geshared wurde (AG Köln, Urteil vom 30.07.2014, Az. 125 C 144/14).

Abmahnung Urheberrecht Anwalt

Illegaler Download eines Chartcontainers

In einem Filesharing-Prozess hat die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke vor dem Amtsgericht Köln die Abweisung einer von Kornmeier & Partner erhobenen Schadensersatzklage wegen illegaler Verbreitung eines Musiktitels in Tauschbörsen erwirkt.

Besonderheit des Falls war, dass der betroffene Musiktitel Teil eines TOP 100 Single Charts Dateicontainers war, also einem Paket aus 100 einzelnen Musiktiteln, das in einer Datei zusammengefasst war. In unserem Blog finden Sie zahlreiche Beispiele für derartige TOP 100 Charts-Abmahnungen.

Zu Gunsten der Abmahner ging das Amtsgericht in der Urteilsbegründung zwar davon aus, dass der Chartcontainer über den Internetanschluss des Beklagten bereitgestellt worden war, wies die Klage aber trotzdem ab, da nicht nachgewiesen sei, dass gerade der einzelne Musiktitel getauscht wurde. Zur Begründung wies der Amtsrichter darauf hin, dass der Upload eines Chartcontainers erhebliche Zeit in Anspruch nehme und nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Uploadvorgang zwischenzeitlich abgebrochen wurde.

Hashwert von Dateicontainer belegt nicht Upload von Einzeltitel

Aus diesem Grund belege auch der von Kornmeier & Partner vorgelegte Hashwert des Chartcontainers nicht, dass gerade der betroffene Einzeltitel hochgeladen und öffentlich zugänglich gemacht wurde. Dem klägerischen Vortrag, ein Mitarbeiter der Ermittlungsfirma habe “manuell” überprüft, dass es sich um den Originaltitel handelt, ging das Gericht nicht weiter nach. Es werde nicht klar, ob mit der manuellen Überprüfung alle Titel des Chartcontainers oder nur der Einzeltitel gemeint seien. Beide Versionen erschienen jedenfalls “über alle Grenzen hinaus unwahrscheinlich und lebensfremd“.

Stellungnahme

Das Urteil des Kölner Amtsgerichts stellt (noch) eine Ausnahmeentscheidung dar. Falls der Richterspruch Schule machen sollte, wäre die Durchsetzung von Abmahnansprüchen aus Chartcontainern aber erheblich erschwert.

Ungeachtet dessen sehe ich die Entscheidung des Gerichts, den Mitarbeiter der Ermittlungsfirma nicht als Zeugen zu vernehmen, an der Grenze zur Rechtsbeugung. Es ist schlichtweg nicht “über alle Grenzen” lebensfremd, dass Mitarbeiter einer Filesharing-Ermittlungsfirma bei einzelnen oder mehreren Songs Hörproben durchführen. Jedenfalls darf eine derartige Schlussfolgerung nicht ohne vorherige persönliche Anhörung des Mitarbeiters erfolgen. An dieser Stelle scheint mir das Gericht die Klageabweisung zu sehr gewollt zu haben.

Für künftige Filesharing-Prozesse wegen einzelnen Musiktiteln aus Chartcontainern dürfte die Entscheidung Anlass sein, dass Rechteinhaber vortragen, der Mitarbeiter habe den konkret streitgegenständlichen Musiktitel “manuell” überprüft.

Weitere umfangreiche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon. Eine Darstellung speziell zu Abmahnungen wegen Songs aus Samplern und TOP 100 Single Charts Containern finden Sie hier.

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    Autor: Niklas Plutte

    Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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