Suche Kostenlose Ersteinschätzung

Pixelio Abmahnung | BGKW Rechtsanwälte für Ulrich Stoll

Foto Urheberrechtsverletzung

Der Fotograf Ulrich Stoll lässt über die Berliner Kanzlei BGKW Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Bildern verschicken, die auf dem Portal Pixelio heruntergeladen werden können.

Abmahnung wegen fehlender Urheberzitierung

In der mir vorliegenden Abmahnung führen BGKW Rechtsanwälte auf zwölf Seiten eine angebliche Urheberrechtsverletzung aus und fordern die

  1. Unterlassung des abgemahnten Verhaltens
  2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  3. Erstattung von Abmahnkosten (316,18 inkl. MwSt.)
  4. Zahlung von Schadenersatz nach Lizenzanalogie (180,00 EUR)
  5. Zahlung von Verletzerzuschlag (180,00 EUR)

Wie bei den sehr ähnlich gestalteten Pixelio-Abmahnungen der Beliner Kanzlei PixelLaw für Benjamin Thorn oder der Kanzlei Flotho wird mit der Abmahnung gerügt, dass entgegen der Lizenzbedingungen von Pixelio weder eine Zitierung des Fotografen Ulrich Stoll noch der Fotoplattform Pixelio im Zusammenhang mit der gegenständlichen Aufnahme erfolgt sei.

BGKW Rechtsanwälte beziehen sich dabei inhaltlich auf den Lizenzvertrag zwischen Urheber und Nutzer (redaktionelle und kommerzielle Nutzung) von Pixelio, welcher laut Präambel regelt,

“unter welchen Bedingungen die Nutzer (nachfolgend “Nutzer”) die von den jeweiligen Urhebern auf der Plattform pixelio.de (nachfolgend “PIXELIO”) zur Verfügung gestellten Fotos, Illustrationen und andere Medieninhalte (nachfolgend “Bilder/Bildmaterial”) verwenden dürfen.”

Im Gegenzug für den unter Ziffer III. zu Gunsten des Nutzers erklärten Verzicht des Urhebers auf eine Vergütung ist unter Ziffer IV. “Urheberbenennung und Quellenangabe” geregelt:

“Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO

Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.”

BGKW Rechtsanwälte fordern für falsche Zitierung 676,18 EUR

Nimmt man die Pixelio-Abmahnungen von PixelLaw für Benjamin Thorn als Maßstab, fallen die Abmahnungen von BGKW Rechtsanwälte vergleichsweise günstig aus. Abgemahnte sollten sich trotzdem anwaltlich beraten lassen, allein schon da die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls in der vorbereiteten Fassung unterzeichnet, sondern durch eine modifzierte Version ersetzt werden sollte.

Die Berechnung des Schadensersatzanspruches bei Bildrechteverletzungen beschreibend wir im vorstehenden Beitrag detailliert.

Update 09.09.2013

Bitte beachten Sie meinen neuen Artikel “Das Geschäft mit der fehlenden Urheberkennzeichnung“. Abgemahnte dürften danach regelmäßig nur auf Zahlung von Schadenersatz haften.

Update 03.02.2014

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk versehen werden müssen. Andernfalls liegt ein abmahnbarer Verstoß gegen § 13 UrhG sowie die Pixelio-Lizenzbedingungen vor (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13).

Pixelio Abmahnung erhalten – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung – selbst dann nicht, wenn der Abmahnvorwurf dem Grunde nach berechtigt ist. Die Unterlassungserklärungsvorlage ist ausgesprochen nachteilig formuliert und sollte in mehreren Punkten zu Gunsten des Abgemahnten optimiert werden (Vertragsstrafenregelung, inhaltliche Reichweite, etc.).
  2. Der hier einschlägige fliegende Gerichtsstand macht es schwer, definitive Aussagen über Streitwert und Schadenersatzhöhe zu treffen. Zahlen Sie die geforderte Summe trotzdem nicht ohne Rücksprache mit ihrem Anwalt. Unter Umständen lässt sich die Forderung in Ihrem Fall reduzieren.
  3. Nehmen Sie auf Wunsch unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. Ich habe auch von genanntem Fotograf ein Bild “geklaut”. Ich war so naiv zu denken, es merke sowieso niemand, und habe ein Bild bei Pixel…. heruntergeladen, in dem ehrlicherweise gesagt sehr deutlich darauf hingewiesen wurde, dass man den Fotograf als Urheber des Bildes erwähnen muss. Nachdem ich das Bild auf unserer Vereinshomepage veröffentlicht habe, bekam ich ein paar Wochen später eine mail des Fotografen, in der er mir eine Woche Zeit gab, das Bild zu löschen. Ich habe es am selben Tag noch gelöscht und nie wieder etwas von dem Fotograf gehört. Das fand ich eine sehr faire Geste. Seitdem habe ich aber nie wieder ein Bild verwendet, ohne den Fotograf zu erwähnen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Kanzlei Plutte Menü
Kostenlose Ersteinschätzung

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von VG Wort zu laden.

Inhalt laden