Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet kann der Verletzer über die Löschung (hier: Behauptungen innerhalb eines Artikels) auf der eigenen Website hinaus verpflichtet sein, auch auf die Löschung der Inhalte auf Drittwebsites hinzuwirken (BGH, Urteil vom 28.07.2015, Az. VI ZR 340/14).
Apple Patent zur Entsperrung von Touchscreens nichtig
Auf Klage von Motorola hat der Bundesgerichtshof ein Patent der Apple Inc. zur Entsperrung von Touchscreens für nichtig erklärt, da es sich nicht um eine erfinderische Tätigkeit handele (BGH, Urteil vom 25.08.2015, Az. X ZR 110/13).
OLG Hamburg: GEMA vs. YouTube und Google
Das OLG Hamburg hat über zwei urheberrechtliche Verfahren entschieden, in denen die Betreiberin von YouTube und deren Muttergesellschaft, die Google Inc., wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen wurden (OLG Hamburg, Az.: 5 U 87/12 und 5 U 175/10).
Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis
Produktkonfigurator im Web: „Preis auf Anfrage“ reicht nicht
Bei Produktkonfiguratoren im Internet muss der Preis der zusammengestellten Ware selbst bei komplexen Systemen mit vielen Kombinationsmöglichkeiten angezeigt werden. Es reicht nicht aus, Preise erst auf Kundenanfrage mitzuteilen (LG München, Urteil vom 31.03.2015, Az. 33 O 15881/14).
Standortwerbung: So vermeiden Sie UWG-Abmahnungen
Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet
Fluggesellschaften müssen im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flüge und damit auch bei der erstmaligen Angabe von Preisen den zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile angeben (BGH, Urteil vom 30.07.2015, Az. I ZR 29/12 – Buchungssystem II).
Filesharing: Tausch mehrerer Dateien ist gewerbliches Handeln
Werden drei Computerspiele innerhalb von drei Monaten über ein Filesharing-Netzwerk getauscht, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Die Kostendeckelung des § 97a Abs. 3 UrhG sowie das Verbot des fliegenden Gerichtsstands greifen dann nicht (LG Köln, Beschluss vom 16.05.2015, Az. 14 O 123/14).
Gutscheinaktion: Amazon verstieß gegen die Buchpreisbindung
Beim Erwerb preisgebundener Bücher dürfen Gutscheine nur verrechnet werden, wenn dem Buchhändler schon bei Abgabe der Gutscheine eine entsprechende Gegenleistung zugeflossen ist (BGH, Urteil vom 23.07.2015, Az. I ZR 83/14 – Gutscheinaktion beim Buchankauf).