GbR-Gesellschafter können bei Wettbewerbsverstößen der GbR selbst dann persönlich Auskunft und Schadensersatz schulden, wenn sie weder als Täter noch als Teilnehmer am Verstoß beteiligt waren (OLG Frankfurt, Teilurteil vom 11.09.2014, Az. 6 U 107/13).
Die Widerrufsbelehrung eines Onlineshops muss Telefonnummer und Faxnummer enthalten, sofern sie tatsächlich vorhanden sind. Fehlen die Angaben, liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor (LG Bochum, Urteil vom 06.08.2014, Az. I-13 O 102/14).
Auf Amazon haften Onlinehändler für Wettbewerbsverstöße in ihren Angeboten (z.B. fehlerhafte Preisdarstellungen) auch dann in eigener Person, wenn Amazon den Fehler verursacht hat (OLG Köln, Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 115/14).
Im Impressum eines Immobilienmaklers muss gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden. Verstöße können abgemahnt werden (LG Leipzig, Urteil vom 12.06.2014, Az. 05 O 848/13).
Dem US-Startup Uber ist es ab sofort verboten, Beförderungswünsche für kostenpflichtige Fahrten an Personen zu vermitteln, die nicht über eine Taxilizenz verfügen (LG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2014, Az. 2-03 O 329/14).
Das OLG Düsseldorf hat einen Händler, der Produktbeschreibungen eines Konkurrenten im eigenen Shop verwendet hatte, zur Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-20 U 174/12).
Die Kanzlei Dr. Bahr hat mehrere einstweilige Verfügung vor verschiedenen Kammern des Landgerichts Hamburg erwirkt, die die Versandkostenanzeige bei Google Shopping als wettbewerbswidrig einstufen.
In Onlineshops stellt die Werbung mit einer „14-tägigen Geld-zurück-Garantie“ auch ohne besondere Hervorhebung eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar (BGH, Urteil vom 19.03.2014, Az. I ZR 185/12 – Geld-Zurück-Garantie III).
Vertretungsorgane von juristischen Personen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) haften für Wettbewerbsverstöße des Unternehmens nur persönlich, wenn ihnen nach deliktsrechtlichen Grundsätzen eine Garantenstellung zukommt (BGH, Urteil vom 18.06.2014, Az. I ZR 242/12 – Geschäftsführerhaftung).