Die bekannten LEGO-Spielsteine können nicht als 3D-Marke geschützt werden, weil die Steine ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist.
Ob bei einer “Baustellenseite” ein Impressum aufgeführt bzw. darauf verlinkt werden muss, kann nicht pauschal beantwortet werden. Entscheidend ist, welche Inhalte auf der Website angezeigt werden.
Gegenüber Verbrauchern ist die Werbeaussage „Bei uns erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesenen 19% Mehrwertsteuer“ wettbewerbswidrig und abmahnbar (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.09.2010, Az. 2 U 36/10).