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LG Düsseldorf verbietet irreführende grüne Werbung

Immer mehr Menschen achten beim Einkauf darauf, „grüne“ Produkte zu erwerben. Da verwundert es nicht, dass Unternehmen die Vorteile der Öko-Werbung für sich nutzen möchten. Doch wo liegen die rechtlichen Grenzen?

Slogan: „Die Dose ist grün“

Das Landgericht Düsseldorf hat es einem Ratinger Unternehmen auf Klage der Deutschen Umwelthilfe verboten, Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün“ weiter zu vertreiben (LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2013, Az. 37 O 90/12).

Die Werbeaussage sei irreführend, da der Verbraucher den Slogan des Herstellers umweltbezogen verstehe. Er erwarte, dass die Dosen ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften aufweisen. Tatsächlich würden aber weder die Eisenblechdosen noch Getränkedosen im Allgemeinen solche Vorteile bieten, auch nicht im Vergleich mit anderen Verpackungen.

Vorsicht bei umweltbezogener Werbung

Unternehmen wollen vom verstärkten Umweltbewusstsein und Konsumverhalten der Verbraucher profitieren, die vielfach Waren bevorzugen, auf deren besondere Umweltverträglichkeit hingewiesen wird. Zutreffende umweltbezogene Vorteile des Produkts dürfen natürlich auch genannt werden. Abgesehen davon sollten Werber mit der Herausstellung ökologischer oder umweltbezogener Eigenschaften aber vorsichtig umgehen und selbst entsprechende Anspielungen vermeiden – andernfalls risikieren Sie Abmahnungen.

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