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BGH zur Heilmittelwerbung für Arzneimittel

abmahnung irreführende werbung

Hersteller von Arzneimitteln dürfen Eigenschaften ihrer Medikamente gegenüber Fachkreisen bewerben. Eine Irreführung scheide aus, wenn die Eigenschaft vorher im Zulassungsverfahren ausdrücklich bescheinigt wurde. Durch das Urteil stärkt der BGH die Werbemöglichkeiten von Pharmaherstellern (BGH, Urteil vom 06.02.2013, Az. I ZR 62/11 – Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

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