Das Verbot der Schleichwerbung gilt auch im Internet. Wird aus redaktionellen Beiträgen auf eine Webseite mit Werbeinhalten verlinkt, reicht der Hinweis “Sponsored” nicht zur Werbekennzeichnung aus (LG München, Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14; nicht rechtskräftig).
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