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OLG Hamburg: GEMA vs. YouTube und Google

youtube rechtsanwalt

Das OLG Hamburg hat heute zwei Entscheidungen in urheberrechtlichen Verfahren verkündet, in denen die Betreiberin des Videoportals „YouTube“ und – in einem der Verfahren – auch deren Muttergesellschaft, die Google Inc., wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen wurden (OLG Hamburg, Az.: 5 U 87/12 und 5 U 175/10).

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BGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des „Framing“

framing abmahnung

Der Betreiber einer Internetseite begeht keine Urheberrechtsverletzung, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet (BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZR 46/12 – Die Realität II).

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