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Abmahnung Snitch | Kanzlei Schutt Waetke

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Abmahnkanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe verschickt im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co. KG urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Kinofilms “Snitch” in Tauschbörsen.

Abmahnung nach Download erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Die in Onlinetauschbörsen wie eMule, bittorrent oder µTorrent erhältlichen Video-Dateien tragen Bezeichnungen wie

Snitch.Ein.riskanter.Deal.BDRip.MD.GERMAN.XViD-EMULE

In der Abmahnung fordern Schutt, Waetke Rechtsanwälte für die TOBIS Film GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin die

  1. Löschung der Datei
  2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  3. Zahlung von Schadenersatz und Aufwendungsersatz in Form eines pauschalen Vergleichsbetrags von 732,50 EUR

Die Forderung setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 EUR (Streitwert 1.517,50 EUR), Schadenersatz in Höhe von 500,00 EUR, der als fiktive Lizenzgebühr zugrunde gelegt wird sowie einer Pauschale von 17,50 EUR für Ermittlungskosten.

Interessant ist, dass in der Abmahnung im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch bereits vor Inkrafttreten der im Herbst 2013 erwarteten Neuregelung des § 97a Abs. 3 UrhG der neue reduzierte Streitwert von 1.000,00 EUR zugrunde legt wird. Das steht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung mehrerer Amtsgerichte und ist zu begrüßen. Unter Hinzunahme der Schadenersatz- und Ermittlungskosten ergibt sich ein Gesamtstreitwert von 1.517,50 EUR.

Anschlussinhaber haftet nicht immer

Ob und ggf. in welcher Höhe die Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer Kinder durch die Grundsätze der “Morpheus”-Entscheidung des Bundesgerichtshofs entfallen. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber nicht für andere Haushaltsangehörige wie Ehegatten, Mitbewohner oder erwachsene Kinder haften. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen anwaltlich geprüft werden.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Richtig reagieren auf eine Filesharing Abmahnung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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