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Abmahnung Euro Truck Simulator 2 durch Kanzlei Nimrod

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte GbR aus Berlin verschickt für die Firma rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Computerspiels “Euro Truck Simulator 2” ab.

Abmahnung Download Anwalt

Zugunsten der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, Limitenstr. 64 – 78, 41236 Mönchengladbach fordern Nimrod Rechtsanwälte von den Abgemahnten die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 850,00 EUR

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche vorschnell zu erfüllen. Eine rechtliche Überprüfung der Abmahnung lohnt sich regelmäßig. Wurde der Download z.B. von einer dritten Person wie einem Mitbewohner, (Ehe-)Partner oder Kind begangen, bestehen gute Aussichten, die Forderungen zu reduzieren oder gar vollständig abzuwehren. Selbst wenn der Vorwurf dem Grunde nach zutrifft, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und die Kostenforderung kritisch geprüft werden, da mehrere wichtige Amtsgerichte kürzlich eine erhebliche Streitwertreduzierung vorgenommen haben.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.

Abmahnung Euro Truck Simulator 2 – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlen sie nicht – auch dann nicht, wenn Sie die Datei Euro Truck Simulator 2 heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. Guten Tag,
    ich habe ebenso diesen Brief bekommen…. Jedoch wurde mir vorgeworfen diese Tat am 27.12.2017 zu begehen und wir haben jetzt schon das Jahr 2020. Im Jahr war ich zudem noch minderjährig. Außerdem habe ich bemerkt, dass ich das Spiel laut PC im Juni gedownloadet habe und laut dem Brief im Dezember.
    Meine Frage wäre; muss ich mit den Konsequenzen (850€) rechnen oder muss ich gar nicht auf den Brief reagieren?
    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen Adrian C.

    Antworten

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