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Abmahnung Nimrod – Landwirtschaftssimulator 2013

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin versendet für die Astragon Software GmbH Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Computerspiels “Landwirtschaftssimulator 2013” in Tauschbörsen.

Zugunsten der Astragon Software GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Walner, Limitenstr. 64 – 78, 41236 Mönchengladbach fordern Nimrod Rechtsanwälte die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Löschung des Spiels vom PC
  3. Anerkennung der grundsätzlichen Haftung
  4. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 850,00 EUR

Das Computerspiel „Landwirtschaftssimulator 2013“ ist in Peer-to-Peer Tauschbörsen z.B. unter der folgenden Bezeichnung erhältlich

Farming.Simulator.2013-RELOADED

Die meisten Filesharing-Programme (sog. „Clients„) sind standardmäßig mit einem nicht deaktivierbaren „Leecher Mod“ ausgestattet. Von den Rechnern anderer Netzwerknutzer heruntergeladene Dateibruchstücke werden dadurch unmittelbar wieder anderen Nutzern den Netzwerks zum Download angeboten. Im Ergebnis stellt auch ein nur teilweiser Dateidownload eine Urheberrechtsverletzung dar.

Achtung: Kritische Prüfung der Abmahnung lohnt sich

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche vorschnell zu erfüllen. Eine rechtliche Überprüfung der Abmahnung lohnt sich regelmäßig. Wurde der Download z.B. von einer dritten Person wie einem Mitbewohner, (Ehe-) Partner oder Kind begangen, bestehen gute Aussichten, die Forderungen zu reduzieren oder sogar vollständig abzuwehren.

Selbst wenn der Vorwurf dem Grunde nach zutrifft, sollte vom Täter eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und die Kostenforderung kritisch geprüft werden, da mehrere wichtige Amtsgerichte kürzlich eine erhebliche Reduzierung des Unterlassungsstreitwerts auf 1.000,00 EUR vorgenommen haben. Es ist daher ausgesprochen zweifelhaft, ob Nimrod die behaupteten Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 30.000,00 EUR im Prozess realisieren könnte. Gleiches gilt für die angeblichen Recherchekosten von bis zu 300,00 EUR.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlen sie nicht – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch.

© VRD – Fotolia.com

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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