Die Kanzlei Schutt, Waetke verschickt im Auftrag von TOBIS Film urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Kinofilms 12 Years a Slave in Tauschbörsen.
Das mehrfach oskarprämierte Sklaverei-Drama 12 Years a Slave läuft seit dem 16. Januar 2014 in deutschen Kinos. In ihrer Abmahnung fordern Schutt, Waetke Rechtsanwälte für die TOBIS Film GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin die
- Löschung der Datei
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von insgesamt 732,50 Euro
Die Forderung setzt sich zusammen aus Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 Euro (Streitwert 1.517,50 Euro), Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro, der als fiktive Lizenzgebühr zugrunde gelegt wird sowie einer Pauschale von 17,50 Euro für Ermittlungskosten.
Wer haftet für Abmahnung 12 Years A Slave?
Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es bedarf immer einer Prüfung des Einzelfalls.
Gerade wenn der Anschlussinhaber „12 Years A Slave“ nicht selbst heruntergeladen hat, bestehen gute Verteidigungsaussichten. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen bzw. volljährigen Kinder entfallen. Auch für andere volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber nicht verdachtsunabhängig. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Mitbewohner oder Untermieter haften. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen anwaltlich geprüft werden.
Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.
Richtig reagieren auf eine Filesharing Abmahnung
1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro pro Fall. 2. Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung gegen Filesharing Abmahnungen. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie uns im Anschluss mit der gesamten außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung beauftragen. 3. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine unterzeichnete Vollmacht vorab als Scan zusenden. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.