Das OLG Thüringen hat einem Gastronomen wegen Verdachtsberichterstattung des MDR im Zusammenhang mit dessen möglicher Mafiamitgliedschaft eine Geldentschädigung versagt (OLG Thüringen, Urteil vom 21.02.2018, Az. 7 U 471/17).
Google muss vor der Anzeige eines Suchergebnisses nicht prüfen, ob die gecrawlten Inhalte Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten, sondern erst bei konkretem Hinweis auf eine offensichtliche und auf den ersten Blick klar erkennbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Der BGH hat eine Klage des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff gegen die Veröffentlichung von Fotos eines Supermarktbesuchs abgewiesen. Die Fotos seien dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und durften ohne Einwilligung von Wulff veröffentlicht werden.
Im Streit um eine Nachricht auf Facebook zwischen einer Frau aus Sulzbach (Klägerin) und dem Schauspieler Til Schweiger (Beklagter) hat das Landgericht Saarbrücken den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen (LG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2017, Az. 4 O 328/17).
Ein Bewertungsportal, dass eine Bewertung nach Hinweis auf eine Rechtsverletzung inhaltlich “korrigiert” und ansonsten online belässt, haftet für den Inhalt der Bewertung selbst als Störer (BGH, Urteil vom 04.04.2017, Az. VI ZR 123/16).
Das OLG Stuttgart hat mit über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Äußerungen in dem Beitrag „Das Phantom“ entschieden, der am 5. April 2016 in der Süddeutschen Zeitung und unter www.sueddeutsche.de erschienen ist.
Google haftet bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in verlinkten Webseiten auf Unterlassung, wenn so detailliert auf die Verstöße hingewiesen wird, dass deren Rechtswidrigkeit offensichtlich erkennbar ist und trotzdem keine Löschung aus dem Index erfolgt.
Der BGH hat eine Unterlassungsklage des ehemaligen Berliner Bürgermeisters Klaus Wowereit gegen die BILD Zeitung wegen Veröffentlichung von Fotos eines Restaurantbesuchs am Vorabend der Misstrauensabstimmung abgewiesen (BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az. VI ZR 310/14).
In dieser Übersicht erklären wir, unter welchen Voraussetzungen man als Unternehmer gegen negative Kundenbewertungen im Internet rechtlich vorgehen kann – mit vielen Beispielen anhand bekannter Bewertungsportale und Hinweisen auf dazu ergangene Urteile.