Suche Kostenlose Ersteinschätzung

OLG Köln: P2P Abmahnungen folgen eigenen Regeln

Abmahnung Filesharing Anwalt

Das Oberlandesgericht Köln hat festgestellt, dass Privatpersonen in einer Abmahnung wegen P2P-Downloads keine Hinweise erteilt werden dürfen, die diese von der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abhalten können. Wer auf eine solche Abmahnung nicht reagiert und gerichtlich in Anspruch angenommen wird, muss die Verfahrenskosten nicht tragen (OLG Köln, Beschluss von 20.05.2011, Az. 6 W 30/11).

Weiterlesen

 
Kanzlei Plutte Menü
Kostenlose Ersteinschätzung