Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 – BearShare).
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