Suche Kostenlose Ersteinschätzung

Filesharing: Haftung bei ungesichertem WLAN und Tor-Exit-Node

Abmahnung Filesharing Anwalt

Der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes nach der seit dem 13. Oktober 2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG zwar nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet. Jedoch kommt ein Sperranspruch des Rechtsinhabers gemäß § 7 Abs. 4 TMG n.F. in Betracht.

Weiterlesen

 

BGH zu Filesharing: Sekundäre Darlegungslast innerhalb der Familie

Abmahnung Filesharing Anwalt

Der Beklagte kommt seiner sekundären Darlegungslast nach, wenn er mitteilt, wer als Täter in Frage kommen kann. Wenn sich befragte Familienmitglieder nicht zur Täterschaft äußern, kann dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Von der Art des Downloads kann nicht auf den Täter geschlossen werden (BGH, Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 68/16).

Weiterlesen

 
Kanzlei Plutte Menü
Kostenlose Ersteinschätzung