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Abmahnung Unlocked (Film) | Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt für die Universum Film GmbH Abmahnungen wegen urheberrechtswidrigem Filesharing des Thrillers Unlocked in Tauschbörsen wie eMule oder BitTorrent.

Abmahnung Waldorf Frommer

Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und Schadensersatz

Die Universum Film GmbH mit Sitz in München ist eine Tochter der RTL Group, der TV und Film Division der Bertelsmann AG. Sie erwirbt auf dem nationalen und internationalen Markt Spielfilm- und Serienrechte und wertet diese im Kino- und Home Entertainment auf DVD und teilweise Blu-ray Disc aus (Quelle: Wikipedia).

Wegen illegalem Filesharing des Films Unlocked mit Noomi Rapace und Orlando Bloom fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00 EUR

Abmahnung prüfen lassen

Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es bedarf immer einer Prüfung des Einzelfalls.

Störerhaftung – Eltern haften grundsätzlich nicht für Kinder

Insbesondere wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat, bestehen gute Verteidigungsaussichten. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen bzw. volljährigen Kinder entfallen. Auch für andere volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber nicht verdachtsunabhängig. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Mitbewohner oder Untermieter haften. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen anwaltlich geprüft werden.

Filesharing Abmahnung Unlocked – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlen sie nicht – auch dann nicht, wenn Sie Unlocked heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung zum Pauschalpreis beauftragen.

Kostenlose Ersteinschätzung zu Abmahnung

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.

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    Autor: Niklas Plutte

    Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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