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Abmahnung Kong Skull Island | Kanzlei Waldorf Frommer

  • Aktualisiert: 23.12.2018
  • Kategorie: Filesharing
  • Lesezeit: 2 min

Warner Bros. lässt über Waldorf Frommer Abmahnungen wegen illegalem Filesharing des Fantasy-Abenteuerfilms Kong: Skull Island in Tauschbörsen wie BitTorrent oder vermeintlichen Streamingdiensten wie Popcorn Time, Time4Popcorn etc. verschicken.

Abmahnung Waldorf Frommer

Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und Schadensersatz

Wegen illegalem Filesharing des Films Kong: Skull Island fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 915,00 Euro

Die Forderung setzt sich zusammen aus 215,00 Euro Rechtsanwaltskosten sowie 700,00 Schadensersatz.

Abmahnung prüfen lassen

Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es bedarf immer einer Prüfung des Einzelfalls.

Störerhaftung – Eltern haften grundsätzlich nicht für Kinder

Insbesondere wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat, bestehen gute Verteidigungsaussichten. Häufig besteht dann z.B. keine Pflicht, Schadensersatz zu zahlen. Die Haftung von Eltern kann für illegale Downloads ihrer minderjährigen bzw. volljährigen Kinder sogar ganz entfallen. Auch für andere volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber nicht verdachtsunabhängig. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Mitbewohner oder Untermieter haften.

Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen anwaltlich geprüft werden.

Kong Skull Island Abmahnung erhalten – was tun?

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