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Abmahnung Wonder Woman (Film) | Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Warner Bros. lässt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen illegalem Filesharing der Comicverfilmung Wonder Woman in Tauschbörsen wie eMule oder BitTorrent verschicken.

Abmahnung Waldorf Frommer

Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und Schadensersatz

Wegen illegalem Filesharing des Films Wonder Woman mit Gal Gadot und Chris Pine fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 915,00 Euro

Die Forderung setzt sich zusammen aus 215,00 Euro Rechtsanwaltskosten sowie 700,00 Schadensersatz.

Abmahnung prüfen lassen

Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es bedarf immer einer Prüfung des Einzelfalls.

Störerhaftung – Eltern haften grundsätzlich nicht für Kinder

Insbesondere wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat, bestehen gute Verteidigungsaussichten. Häufig besteht dann z.B. keine Pflicht, Schadensersatz zu zahlen. Die Haftung von Eltern kann für illegale Downloads ihrer minderjährigen bzw. volljährigen Kinder sogar ganz entfallen. Auch für andere volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber nicht verdachtsunabhängig. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Mitbewohner oder Untermieter haften.

Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen anwaltlich geprüft werden.

Wonder Woman Abmahnung erhalten – was tun?

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlen sie nicht – auch dann nicht, wenn Sie den Film Wonder Woman heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung zum Pauschalpreis beauftragen.

Kostenlose Ersteinschätzung zu Abmahnung

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.

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    Autor: Niklas Plutte

    Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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