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Abmahnung Texas Chainsaw | Kanzlei Waldorf Frommer

  • Aktualisiert: 04.01.2019
  • Kategorie: Filesharing
  • Lesezeit: 2 min

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag von Constantin Film Verleih Abmahnungen wegen öffentlicher Zugänglichmachung des Films „Texas Chainsaw – The Legend Is Back“ in Tauschbörsen.

Anwalt Urheberrecht

Für die Constantin Film Verleih GmbH fordern Waldorf Frommer Rechtsanwälte die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 915,00 Euro (Anwaltskosten und Schadensersatz)

Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch die Grundsätze der “Morpheus”-Entscheidung des Bundesgerichtshofs entfallen. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Ehegatten, Mitbewohner oder erwachsene Kinder haften. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen und die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere umfangreiche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Was tun bei Abmahnung Texas Chainsaw – The Legend Is Back?

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