Das Kammergericht hat ein Urteil des Landgerichts Berlin aus April 2014 betreffend den Einsatz einer Smartphone-App für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer zur Vermittlung von Fahraufträgen aufgehoben (Kammergericht, Urteil vom 17.10.2014, Az. 5 U 63/14).
Verfügung mangels Eilbedürfigkeit aufgehoben
Der Antragsteller vollzog die einstweilige Verfügung weder innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat noch beantragte er Ordnungsmittel gegen Uber. Außerdem entfiel das für den vorläufigen Rechtsschutz erforderliche Eilbedürfnis, da der Antragsteller durch sein Verhalten nach Erlass des landgerichtlichen Urteils die Vermutung der Dringlichkeit widerlegte.
Die Urteilsgründe erwecken den Anschein, als ob es zu einem Missverständnis zwischen den Parteien über einen Rechtsmittelverzicht kam, von dem Uber jetzt profitierte. Die Entscheidung darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass Ubers Geschäftsmodell rechtswidrig ist. Die Berliner Entscheidung verschafft dem App-Anbieter daher nur etwas Zeit.