Kurz nach Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) kursieren erste Abmahnungen einer neu gegründeten eboxu UG. Onlinehändler sollten ihre Shops umgehend an die neue Rechtslage anpassen.
Abmahnungen der eboxu UG durch RA Wilfried Jaenecke
Die eboxu UG aus Bayreuth lässt aktuell durch den Berliner Rechtsanwalt Wilfied Jaenecke Verstöße gegen die zum 13.06.2014 in Kraft getretenen Gesetzesvorgaben der VRRL abmahnen, wie Rechtsanwalt Stefan Schmidt und Martin Raetze von Trusted Shops sowie die Kollegin Viola Lachenmann berichten.
Rechtsmissbrauch?
Die Umstände deuten auf Rechtsmissbrauch hin, da das abmahnende Unternehmen
- erst am 05.06.2014 gegründet wurde,
- in seinem Webshop Waren aus zahlreichen verschiedenen Warenklassen anbietet, was auf die künstliche Erzeugung eines möglichst großen Mitbewerberkreises hindeutet,
- mindestens eine der Abmahnungen mit Datum vom 13.06.2014
14.06.2014, d.h. gerade einmal einen Tag nach der Gesetzesänderungaussprechen ließ und - in der der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärungsvorlage sehr umfassende und in dieser Pauschalität unberechtigte Forderungen gestellt werden.
Neues Widerrufsrecht, neue Informationspflichten
Ungeachtet der zweifelhaften Umstände verdeutlichen die Abmahnungen, dass Onlinehändler ihre Shops dringend an die neuen Vorgaben anpassen sollten. Konkret müssen über eine Änderung des Widerrufsrechts hinaus zahlreiche neue Informationspflichten beachtet werden.
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Dank Handelsregisterauszug kann man auch sehen,wie hoch das Startkapital dieser Firma ist (300€) und wer die “Besitzer” dieser Firma sind: 3 junge Männer zwischen 22 und 25 Jahren. Einer ist sowas wie Partyveranstalter,die anderen beiden sind Studenten der Betriebswirtschaftslehre bzw der Medienwissenschaften. Dank Google kann man wunderbar verfolgen,wie zumindest 2 davon noch versucht haben, ihre Facebook-Spuren zu verwischen (einer hat sein Konto umbenannt,der andere gelöscht). Der 3,der BWL-Student, hat noch Ende Mai eine zweite Firma mit vergleichbarem Konzept “gegründet” (Startkapital dieses Mal 500€). Von diesem Ges*ndel sind daher m.E. noch mehr Abmahnungen zu erwarten.