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arte fiori e.K. Abmahnungen durch FAREDS (Abmahnliste: 58 Fälle)

Abmahnung Anwalt

Das Unternehmen arte fiori e.K. lässt über Fareds Rechtsanwälte zahlreiche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen wegen verschiedener Abmahngründe, z.B. veralteten Widerrufsbelehrungen. Unsere Abmahnliste erhärtet den Verdacht des Rechtsmissbrauchs immer mehr.

→ Direkt zur arte fiori eK Abmahnliste

Fareds bekannt durch Filesharing Abmahnungen

Die Hamburger Kanzlei Fareds ist in den vergangenen Jahren vor allem durch Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing bekannt geworden. Uns liegt in diesem Bereich eine große Zahl von Abmahnungen vor.

Abmahner geht gegen veraltete Widerrufsbelehrung vor

Die jetzigen Abmahnungen betreffen hingegen das Wettbewerbsrecht, also eine ganz andere rechtliche Materie. Über das Wettbewerbsrecht können Unternehmer die Konkurrenz dazu anhalten, in lauterer Weise geschäftlich tätig zu sein. Dieses Recht besteht nur zwischen Mitbewerbern, was voraussetzt, dass zwischen den Parteien ein sog. konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht.

Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis liegt vor, wenn Abmahner und Abgemahnter Produkte an denselben Endverbraucherkreis verkaufen oder dies zumindest versuchen. Die Anforderungen der Rechtsprechung sind nicht sonderlich hoch. Es reicht bereits, dass die Absatzbemühungen des einen Unternehmers geeignet sind, den Absatz des anderen Unternehmers zu beeinträchtigen.

Die abmahnende Firma arte fiori e.K. ist angeblich im Bereich der Herstellung sowie des Vertriebs von Kosmetikprodukten europaweit aktiv. In späteren Abmahnungen erweiterte sie ihren Vortrag dahingehend, auch im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Auf dieser Grundlage kritisiert sie scheinbar wahllos angebliche Mitbewerber wegen der nachfolgend aufgeführten Wettbewerbsverstöße.

Mit ähnlicher Masche mahnt Fareds auch im Namen anderer Unternehmen wegen leicht auffindbaren Standardverstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben ab, z.B. im Namen eines Harald Durstewitz.

Was wird konkret abgemahnt?

Konkret werden in den uns vorliegenden Abmahnungen eine oder mehrere der folgenden Punkte abgemahnt:

  • Beginn der Widerrufsfrist: Verweis auf § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 EGBGB
  • Hinweis auf Pflicht zur Tragung der regelmäßigen Kosten der Rücksendung
  • Verwendung der 40-Euro Klausel.
  • Update: Verwendung des Begriffs “Low Carb”.
  • Update: Verstöße gegen § 9 VerpackG.

Ursprünglich wurde von Fareds Rechtsanwälte mit der Abmahnung nicht unmittelbar Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt. In aktuellen Abmahnungen verlangt die abmahnende Kanzlei nun Ersatz von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro, insgesamt 887,02 Euro inkl. MwSt. Rechtsanwälten steht bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zwar ein gewisser Ermessensspielraum im Rahmen der Bezifferung des Gegenstandswerts zu. Der hier angesetzte Gegenstandswert ist ohne Zweifel hoch, aus unserer Sicht zu hoch. Insbesondere fällt anhand unserer Abmahnliste auf, dass Fareds wellenartig gleichartige Verstöße abmahnt.

*** Abmahnliste (Stand 09.04.2019: 58 Abmahnungen) ***

Nachdem uns aktuell wieder kurz nacheinander mehrere arte fiori Abmahnungen zugingen und sich die Zahl der Berichte über vergleichbare Abmahnungen im Internet erhöht, erhärtet sich der Verdacht des Rechtsmissbrauchs.

Speziell der Umsatz des abmahnenden Unternehmens arte fiori e.K. dürfte maßgeblich sein für die Beurteilung, in welcher Größenordnung zulässigerweise abgemahnt werden darf. Vereinfacht gesagt erlaubt die Rechtsprechung Unternehmen mit größerem Umsatz mehr wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als kleineren Firmen mit geringem Umsatz. Hintergrund ist, dass jede Abmahnung zu einem Kostenrisiko des Abmahners führt. Denn dieser muss den eigenen Anwalt zunächst einmal selbst bezahlen. Steht das Abmahnkostenrisiko in einem nicht mehr zu rechtfertigenden Verhältnis zum Unternehmensumsatz, liegt Rechtsmissbrauch nahe. Maßgeblich wird daher sein, ob Umsatzzahlen von arte fiori e.K. bekannt werden. Dann ließe sich der Umsatz mit dem Kostenrisiko vergleichen, welches durch die Abmahnungen entsteht.

Aus den uns bislang vorgelegten UWG-Abmahnungen von arte fiori eK ergibt sich ein Abmahnkostenrisiko in Höhe von 51.447,16 Euro (58 x 887,02 Euro).

Um das Verhältnis zwischen Umsatz und Abmahnkostenrisiko ermitteln zu können, wird eine möglichst vollständige Gesamtübersicht der im Namen von arte fiori versandten UWG-Abmahnungen erstellt werden. Sollten Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese unverbindlich und kostenfrei zusenden mit der Bitte um anonyme Veröffentlichung in diesem Beitrag. 

Nr. Datum Aktenzeichen Fareds Grund Gegenstandswert Kosten
1 10.11.2017 001994-17 yd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
2 10.11.2017 002036-17 yd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
3 17.01.2018 000154-18 (WR)yd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
4 17.01.2018 000156-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
5 17.01.2018 000175-18 (WR)yd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
6 17.01.2018 000176-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
7 17.01.2018 000197-18 (WR)yd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
8 17.01.2018 000201-18 (WR)yd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
9 17.01.2018 000212-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
10 17.01.2018 000213-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
11 08.08.2018 000755-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
12 08.08.2018 000898-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
13 08.08.2018 000905-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
14 08.08.2018 000906-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
15 08.08.2018 000937-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
16 09.08.2018 000944-18 (WR)jw Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
17 09.08.2018 000945-18 (WR)jw Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
18 09.08.2018 000953-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
19 09.08.2018 000965-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
20 09.08.2018 000968-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
21 16.08.2018 000918-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
22 19.10.2018 001620-18 (WR)jw Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
23 19.10.2018 001629-18 (WR)jw Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
24 19.10.2018 001666-18 (WR)jw Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
25 19.10.2018 001690-18 (WR)jw Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
26 01.11.2018 001989-18 (WR) Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (2. Abmahnung wegen Verstoßes gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung + 3.000 € Vertragsstrafe) 10.000 € 887,02 €
27 20.11.2018 002006-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
28 20.11.2018 002015-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
29 20.11.2018 002027-18 (WR)jw Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
30 20.11.2018 002039-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
31 20.11.2018 002047-18 (WR)jd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
32 20.11.2018 002065-18 (WR)jw Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
33 20.11.2018 002075-18 (WR)jw Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
34 23.01.2019 000086-19 (WR)kd Fehlerhafte Widerrufsbelehrung 10.000 € 887,02 €
35 15.02.2019 000151-19 (WR)jd Werbung mit Begriff “Low Carb” 10.000 € 887,02 €
36 15.02.2019 000152-19 (WR)jd Werbung mit Begriff “Low Carb” 10.000 € 887,02 €
37 15.02.2019 000161-19 (WR)jw Werbung mit Begriff “Low Carb” 10.000 € 887,02 €
38 15.02.2019 000163-19 (WR)jd Werbung mit Begriff “Low Carb” 10.000 € 887,02 €
39 15.02.2019 000175-19 (WR)jd Werbung mit Begriff “Low Carb” 10.000 € 887,02 €
40 15.02.2019 000185-19 (WR)jd Werbung mit Begriff “Low Carb” 10.000 € 887,02 €
41 15.02.2019 000207-19 (WR)jw Werbung mit Begriff “Low Carb” 10.000 € 887,02 €
42 15.02.2019 000250-19 (WR)jw Werbung mit Begriff “Low Carb” 10.000 € 887,02 €
43 15.02.2019 000258-19 (WR)jw Werbung mit Begriff “Low Carb” 10.000 € 887,02 €
44 15.02.2019 000274-19 (WR)jw Werbung mit Begriff “Low Carb” 10.000 € 887,02 €
45 17.04.2019 000289-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
46 17.04.2019 000297-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
47 17.04.2019 000306-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
48 17.04.2019 000307-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
49 17.04.2019 000549-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
50 17.04.2019 000554-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
51 17.04.2019 000560-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
52 17.04.2019 000562-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
53 17.04.2019 000570-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
54 17.04.2019 000579-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
55 17.04.2019 000582-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
56 17.04.2019 000589-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
57 17.04.2019 000590-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €
58 17.04.2019 000593-19 (WR) Verstoß gegen § 9 VerpackG: Vertrieb von systembeteiligungspflichten Verpackungen beim Verkauf von Kosmetik via Onlineshop ohne vorherige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister “LUCID” 10.000 € 887,02 €

Unsere Einschätzung

Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass mehrfach aktuelle verbraucherschützende Vorschriften verletzt werden, was jeweils gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Materiell-rechtlich wurden die oben aufgeführen Verstöße daher zu Recht abgemahnt. Die abgemahnten Shopbetreiber hätten zum 13.06.2014 neben diversen anderen Rechtspflichten eine neue Widerrufsbelehrung in ihre Shops integrieren müssen. Dies sollte spätestens jetzt nachgeholt werden. Auch die übrigen Wettbewerbsverstöße scheinen regelmäßig inhaltlich zutreffend gewesen zu sein, wie es für Massenabmahnungen dieser Art üblich ist.

Entscheidend ist damit, ob arte fiori e.K. mit den Abmahnungen die Schwelle zum Rechtsmissbrauch überschritten hat. Wir sind dieser Auffassung, Fareds Rechtsanwälte natürlich nicht. Gewissheit bringen in einer solchen Lage nur gerichtliche Auseinandersetzungen.

Unsere Empfehlung: Wir davon ab, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen, insbesondere angesichts des immer stärkeren Missbrauchsverdachts. Nutzen Sie bei Bedarf unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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