Uns liegt eine Abmahnung des US-Unternehmens Intersport Corp. DBA Wham-O durch FAREDS Rechtsanwälte wegen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung vor.
Abmahnung wegen veralteter Widerrufsbelehrung
In der Abmahnung trägt FAREDS vor, dass Intersport Corp. DBA Wham-O im Bereich des Vertriebs- und Sportgeräten sowie von Spielzeug weltweit tätig sei, insbesondere auch in Deutschland. Auf dieser Grundlage verlangt das Unternehmen von einem Spieleentwickler Unterlassung sowie Ersatz von anwaltlichen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro, das heißt Zahlung von 887,02 Euro inkl. MwSt.
FAREDS für Abmahnungen wegen alter Widerrufsbelehrung bekannt
Vorliegend bestehen einerseits Zweifel am Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses. Zum anderen ähnelt die Abmahnung stark den für arte fiori e.K. ausgesprochenen Abmahnungen. Es bleibt abzuwarten, ob als nächstes nun für die Intersport Corp. DBA Wham-O in größerem Umfang Abmahnungen wegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ausgesprochen werden.
Update vom 27.12.2018
Uns wurde eine weitere, inhaltlich gleichlautende Abmahnung vorgelegt.
Update vom 21.01.2019
Uns wurden weitere, inhaltlich gleichlautende Abmahnungen vorgelegt.
Update vom 25.04.2019
Uns wurden weitere Abmahnungen vorgelegt, jetzt wegen Verstößen gegen das Verpackungsgesetz. Dieselbe Masche mahnt Fareds Rechtsanwälte auch für arte fiori e.K. ab.
Widerrufsbelehrung Generator + kostenlose Ersteinschätzung
- Empfänger von vergleichbaren Abmahnungen empfehlen wir, in jedem Fall eine aktuelle Widerrufsbelehrung in eigene Internetauftritte einzupflegen. Dafür kann z.B. unser kostenloser Widerrufsbelehrung Generator verwendet werden.
- Wir empfehlen, ohne vorherige anwaltliche Prüfung keine (modifizierte) strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Nutzen Sie auf Wunsch unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.