Das Anhängen des eigenen Produkts an eine fremde ASIN-Nummer stellt eine irreführende Angabe über die betriebliche Herkunft der Ware dar (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014, Az. 2a O 277/13).
ASIN Nummer bei Amazon
Amazon vergibt für den Handel mit Waren auf seinem Portal sog. ASIN-Nummern. Der Begriff steht für Amazon Standard Identification Number (Amazon-Standard-Identifikationsnummer). Jede ASIN-Nummer wird nur einmal pro Produkt vergeben, wodurch eine eindeutige Identifikation des Produkts ermöglicht wird.
Markenverletzung durch Anhängen an fremde ASIN
Im Fall bot eine Onlinehändlerin bei Amazon Handyhüllen unter einer auf sie registrierten Marke an. Für jedes Angebot hatte sie von Amazon eine individuelle ASIN-Nummer zugeordnet bekommen. In der Folge stellte sie fest, dass eine Mitbewerberin unter derselben ASIN Handyhüllen bei Amazon anbot, die nicht der Markenware entsprachen.
Das Landgericht Düsseldorf stufte die Angebote der Mitbewerberin als Markenverletzung ein, da über die betriebliche Herkunft der angebotenen Handyhüllen getäuscht und der Eindruck erweckt werde, die Handyhüllen der Mitbewerberin stammten aus dem Betrieb der Markeninhaberin (so auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13).
Die Berufung gegen ist beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-20 U 92/14 anhängig.
Nutzung fremder ASIN auch wettbewerbswidrig
Bereits 2011 entschied das Landgericht Berlin, dass bei gleichzeitiger Übernahme von Angebotstext und fremder Marke auch ein Unterlassungsanspruch aus Wettbewerbsrecht gegeben ist, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG (LG Berlin, Beschluss vom 25.11.2011, Az. 15 O 436/11).
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