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Facebook Abmahnung der Portfolio Management GmbH

Facebook Impressum UWG

Uns liegt eine Abmahnung der Portfolio Management GmbH, Geschäftsführer Dr. Peter Dondl, Neue Grünstraße 11, 10179 Berlin vor, mit der ein fehlerhaftes bzw. fehlendes Impressum bei Facebook gerügt wird. Die Abmahnung ist rechtlich zweifelhaft.

abmahnung facebook

In der Abmahnung führt die Portfolio Management GmbH aus, der Abgemahnte habe über seine Facebookseite kommerzielle Leistungen beworben, ohne ein Impressum aufzuführen. Dadurch sei gegen § 5 TMG verstoßen worden.

Zu ihren eigenen Geschäftsfelder macht die Portfolio Management GmbH keine Angaben, sondern fordert den Abgemahnten nur binnen relativ kurzer Frist auf,

1. eine Unterlassungserklärung abzugeben und

2. einen Vergleichsbetrag in Höhe von 116,40 EUR zu zahlen.

Insgesamt wirken die Abmahnungen amateurhaft. Die Forderung nach einer einfachen Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafenandrohung für den Fall der Zuwiderhandlung ist unüblich, weil der Gläubiger im Falle eines tatsächlich bestehenden Unterlassungsanspruchs auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestehen darf – mit der Vertragsstrafeandrohung wird rechtlich die Ernsthaftigkeit des Unterlassungsversprechens bekräftigt.

Gleiches gilt für Einforderung von Kosten, obwohl die Abmahnung nicht mithilfe anwaltlicher Unterstützung, sondern direkt durch die Portfolio Management GmbH ausgesprochen wird. Über § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sind anwaltliche Gebühren zwar ggf. als notwendige Aufwendungen zu ersetzen. Woraus sich für die Portfolio Management GmbH Kosten ergeben und ob diese erstattungsfähig sind, bleibt dagegen offen. Sollte die Abmahnerin dem Irrtum unterliegen, per se eine “Abmahnpauschale” verlangen zu dürfen, wäre dem entgegenzutreten.

Schließlich und vor allem bleibt offen, aus welchen unternehmerischen Gemeinsamkeiten sich zwischen dem Abgemahnten und der Portfolio Management GmbH ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ergeben soll. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG stehen die erhobenen Ansprüche einmal abgesehen von den nicht einschlägigen Ziffern 2 – 4 nämlich nur Mitbewerbern zu. Ausführungen zur Mitbewerbereigenschaft enthält die Abmahnung jedoch keine. Im mir vorliegenden Fall ist dies auch eher abwegig.

Facebook-Abmahnungen wegen Impressumsverstößen nehmen zu

Spätestens seit den Facebook-Massenabmahnungen der ehemaligen Binary Services GmbH aus Regenstauf sollten Betreiber eines Facebook-Profils sehr genau prüfen, ob es sich um eine rein (!) privat betriebene Seite handelt oder auch geschäftliche Inhalte beworben werden. Vor allem als Einzelpersonen tätige Gewerbetreibende, Dienstleister und Freiberufler sollten ihr Profil kritisch unter die Lupe nehmen – und ein Impressum aufführen, wenn sich private und berufliche Inhalte mischen. Wie das technisch geht, hat der Kollege Thomas Schwenke in einem Gastbeitrag auf allfacebook.de anschaulich beschrieben.

Welche Angaben im Impressum aufzuführen sind, beantwortet z.B. unser Impressum-Generator.

Update vom 08.08.2013

Mittlerweile liegen mir weitere Abmahnungen der Portfolio Management GmbH wegen Impressumsverstoß bei Facebook vor. Im Hinblick auf Schwierigkeit, bei Facebook auch ein in der Mobilansicht rechtskonformes Impressum zu implementieren sollten Betroffene sorgsam abwägen, ob sie überhaupt eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abgeben oder bewusst das Risiko in Kauf nehmen, auf Unterlassung verklagt zu werden.

Handlungsempfehlung zur Abmahnung

  1. Unterzeichnen Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung – selbst dann nicht, wenn der Abmahnvorwurf dem Grunde nach berechtigt ist.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. Hallo,

    ich habe auch so eine Abmahnung am 09.8.2013 bekommen, wo behauptet wird, ich hätte am 8.8.2013 kein Impressum auf meiner Facebookseite. Allerdings ist kein Name oder ein Url der Seite angeben und ich betreibe 2 Seiten. Auf beiden Seiten ist von Anfang an ein Impressum ersichtlich.
    Ich sehe das als Abzocke an. Ich neige dazu, beide Seiten zu löschen.
    frendliche Grüße – Martina Golling

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