Darf die Etikettierung und Werbung für Lebensmittel unter bestimmten Voraussetzungen den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat erwecken darf, die tatsächlich nicht vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 26.02.2014, Az. I ZR 45/13).
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt für Twentieth Century Fox Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von einzelnen oder mehreren Folgen der TV-Serie „Sleepy Hollow“ in Internet-Tauschbörsen.
Der Journalist Udo Stiehl berichtet in seinem Blog über eine Abmahnung, mit der die Veröffentlichung eines Pixelio-Fotos auf Facebook gerügt wird. Besonderheit ist, dass das Bild nur als Vorschaubild unter einem verlinkten Blogartikel angezeigt wurde.
Ein Rechtsanwalt aus Kornwestheim mahnt aktuell Kollegen wegen fehlendem Impressum auf XING ab. Die Abmahnungen sind rechtlich zweifelhaft. Inhaber eines XING-Profils sollten aber vorsorglich ein Impressum in ihr Profil einbinden.
Aktuell liegt mir eine weitere Pixelio-Abmahnung vor. Das Abmahnschreiben stammt von einem Rechtsanwalt Jens Pauleit, der im Namen seines Mandanten Alexander Klaus die Verwendung eines Pixelio-Bildes ohne ausreichende Urheberkennzeichnung rügt.
Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka Rechtsanwälte) mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Computerspiels „Saints Row IV“ in Tauschbörsen ab.
Rechtsanwalt Sascha Schlösser hat mir gestern Abend in mehreren hier bearbeitenden Abmahnfällen seiner Kanzlei wegen Bildrechteverletzungen gut sechzigseitige, größtenteils pauschale Klageandrohungen gemailt, gerichtet u.a. gegen einen Flüchtlingshilfeverein.
Der BGH hat entschieden, dass das Leistungsschutzrecht aus § 72 Abs. 1 UrhG an einzelnen Filmbildern das Recht zur Verwertung der Einzelbilder in Form des Films umfasst (BGH, Urteil vom 06.02.2014, Az. I ZR 86/12 – Peter Fechter).
Presseunternehmen müssen von anderen Unternehmen bezahlte redaktionelle Beiträge in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff „Anzeige“ kennzeichnen. Der Hinweis „sponsored by“ reicht nicht aus (BGH, Urteil vom 06.02.2014, Az. I ZR 2/11 – GOOD NEWS II).