Mit Urteil vom 30.01.2014 hat das LG Köln entschieden, dass über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk zu kennzeichnen sind. Die beklagte iWare GmbH hat mich nun beauftragt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
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