Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt für Twentieth Century Fox Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von einzelnen oder mehreren Folgen der TV-Serie “Sleepy Hollow” in Internet-Tauschbörsen.
Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt am Main fordert Waldorf Frommer die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Aufwendungsersatz und Schadenersatz (je nach Anzahl von TV-Folgen)
Die Downloads tragen Bezeichnungen wie
Sleepy Hollow – Staffel 1 – Folge 11 (TV-Folge (lang))
Bei einer einzelnen Folge der TV-Serie “Sleepy Hollow” wird von der Abmahnkanzlei ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 350,00 EUR angesetzt und Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR gefordert, die sich aus einem Gegenstandswert von 1.350,00 EUR berechnen (1.000,00 EUR Unterlassung, 350,00 EUR Schadenersatz). Insgesamt ergibt sich eine Zahlungsforderung in Höhe von 519,50 EUR.
Werden mit einem Schreibengleich mehrere Folgen abgemahnt, erhöhen sich die Forderungen. So macht Waldorf Frommer für den Download von zwei Folgen Schadenersatz in Höhe von 700,00 EUR geltend. Durch die Verdoppelung des Schadenersatzanspruches erhöht sich der Gegenstandswert auf 1.700,00 EUR, was zu einem Aufwendungsersatzanspruch von 215,00 EUR führt. Insgesamt ergibt sich für zwei Folgen eine Zahlungsforderung in Höhe von 915,00 EUR.
Bei der Abmahnung von Folgen aus TV-Serien sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet, sondern ggf. auf weitere Folgen oder die gesamte Staffel erweitert werden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.
Wer haftet für Sleepy Hollow Abmahnung?
Ob der Anschlussinhaber für die abgemahnte Urheberrechtsverletzungen haftet, muss im Einzelfall geprüft werden. Bereits Ende 2012 hat der Bundesgerichtshof die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder erheblich eingeschränkt. Anfang Januar 2014 entschied der BGH über die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige wie Untermieter oder Mitbewohner begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Auch bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.
Weitere ausführliche Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahn-Lexikon.
Sleepy Hollow Abmahnung – was tun?
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie Sleepy Hollow heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.
Ich habe es befürchtet:
http://www.der-postillon.com/2012/08/menschliches-erinnerungsvermogen.html