Google ist nicht verpflichtet, von Dritten verfasste Äußerungen bei Google Maps vor Einstellung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Erfolgt nach Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung allerdings keine Löschung, haftet Google selbst (KG Berlin, Urteil vom 07.03.2013, Az. 10 U 97/12).
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