Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag von Sony Music Abmahnungen wegen illegalem Filesharing des Musikalbums “Shadows” der Künstlerin “Lenka” in Tauschbörsen.
Für die Sony Music Entertainment Germany GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München fordert Waldorf Frommer die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.028,00 EUR
Nachdem Waldorf Frommer über Jahre für eine Forderung von insgesamt 956,00 EUR bekannt war, wurde der Vergleichsbetrag nun infolge einer zum 01. August 2013 erfolgten Erhöhung der anwaltlichen Gebührensätze heraufsetzt. Die Forderung setzt sich zusammen aus einem Schadenersatzanspruch in Höhe von 450,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 578,00 EUR (1,0 Geschäftsgebühr inkl. Auslagenpauschale aus 10.000,00 EUR).
Was tun nach Erhalt einer Waldorf Frommer Abmahnung?
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie das Album heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Ignorieren Sie die Abmahnung aber auch nicht, sonst droht ein teurer Prozess. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.
- Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.
Kostenlose Ersteinschätzung
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.