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Pixelio Abmahnung Daniel Kocherscheidt | Weber Hoss

Pixelio Abmahnung

Die Kanzlei Weber Hoss verschickt für einen Daniel Kocherscheidt Abmahnungen wegen rechtswidriger Verwendung von vermeintlich kostenlosen Fotos, die über Pixelio bezogen worden waren.

Abmahnung wegen Pixelio Foto

Immer mehr (Hobby-)Fotografen springen auf den lukrativen Zug auf, die Verwendung von Pixelio Fotos abzumahnen, die nicht gemäß den Pixelio Lizenzbedingungen genutzt wurden. Die Abmahnungen stützen sich stets auf einen oder beide der nachfolgenden Gründe:

1. Verwendung des Fotos in unerlaubtem Kontext

Pixelio unterscheidet zwischen rein redaktioneller Nutzung bzw. redaktioneller und kommerzieller Nutzung. Die jeweils zulässige Nutzungsart wird vom Fotografen beim Upload des Bildes auf die Pixelio Website festgelegt. Wird ein Foto, dass nur für die redaktionelle Nutzung freigegebenen ist, im kommerziellen Umfeld verwendet (z.B. Firmenwebsite, Onlineshop), stellt dies einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen dar.

2. Verwendung des Fotos ohne ausreichenden Urhebervermerk

Viele Nutzer unterliegen der Vorstellung, dass „lizenzfreie“ Bilder von Pixelio kostenlos und ohne weitere Mitwirkungspflichten verwendet werden dürfen, z.B. im Rahmen einer Website oder eines PDF-Dokuments. Das ist jedoch nicht richtig. Solange das Bild im richtigen Kontext verwendet wird (siehe Ziffer 1.), schuldet der Verwender zwar keine Zahlung von Lizenzgebühren. Nach den Lizenzbedingungen von Pixelio bleibt er aber in jedem Fall verpflichtet, am Bild selbst oder am Seitenende einen Hinweis auf den Urheber anzubringen.

Ziffer IV. der Lizenzbedingungen im Wortlaut:

IV. Urheberbenennung und Quellenangabe

Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO‘

Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.

Bei der isolierten Darstellung des Bildes durch direkten Aufruf der Bild-URL ist eine Urheberbenennung nicht erforderlich.

Vorsicht: Ein Anbringen des Urhebervermerks im Impressum entspricht nicht der Vorgabe der Pixelio Lizenzbedingungen.

Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz

Mit der uns vorliegenden Abmahnung rügt Weber Hoss sowohl eine nicht ausreichende Urheberbenennung als auch eine Verwendung des Fotos im kommerziellen Umfeld, obwohl nur eine Nutzung für redaktionelle Zwecke freigegeben war. Aufgrund dessen fordern Weber Hoss für Daniel Kocherscheidt die

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie
2. Erteilung von Auskunft über die Art und Weise der Nutzung des betroffenen Fotos

Unmittelbar macht Weber Hoss mit der Abmahnung zwar noch keine Zahlung von Kosten geltend. Die geforderte Auskunft dient allerdings als Vorbereitung des Schadensersatzanspruches. Nach erteilter Auskunft erhält der Abgemahnte eine konkrete Aufforderung zur Erstattung der gegnerischen Rechtsanwaltskosten sowie Zahlung von Schadensersatz.

Da bei Bildrechteverletzungen im Kontext zu Pixelio von der Art und Weise der Kennzeichnungspflicht über die grundsätzliche Berechtigung des Unterlassungsanspruchs bis hin zur Höhe der Schadensersatzansprüche einiges umstritten ist, sollten sich Empfänger derartiger Abmahnungen in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro pro Fall.
  2. Erteilen Sie keine Auskunft ohne anwaltliche Unterstützung. Die Auskunft ist Grundlage des Schadensersatzanspruches.
  3. Nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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