Suche Kostenlose Ersteinschätzung

Michael Jackson – Xscape Abmahnung | Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag von Sony Music Abmahnschreiben wegen unerlaubtem Filesharing des Musikalbums Xscape von Michael Jackson in Tauschbörsen.

Abmahnung Waldorf Frommer

Xscape ist das zweite Kompilationsalbum, das nach Michael Jacksons Tod mit bislang unveröffentlichten Songs veröffentlicht wurde. In ihrer Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer für das Label Sony Music Entertainment Germany GmbH, Balanstraße 73, Haus 31, 81541 München die

  1. Löschung der Datei
  2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  3. Zahlung von 915,00 Euro (Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 700,00 Euro)

Muss man immer zahlen?

Nein. Der Anschlussinhaber haftet in einer Reihe von Fallkonstellationen nicht oder nur teilweise. Speziell in dem Fall, dass der Anschlussinhaber den Download bzw. Upload nicht selbst begangen hat, lohnt sich ein genauer Check der Abmahnung.

Haftet man für Familienangehörige?

Der BGH hat die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch das Morpheus-Urteil erheblich eingeschränkt. Erneut elternfreundlich entschied der BGH auch im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidung ist auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu anderen erwachsenen Familienangehörigen im Haushalt übertragbar.

Haftet man für Mitbewohner bzw. Untermieter?

Wurde das Musikalbum Xscape durch andere Haushaltsangehärige wie Untermieter oder Mitbewohner getauscht, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Schließlich sollte die Abmahnung auch bei einer Täterschaft im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten in Höhe von insgesamt 815,00 EUR sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere umfangreiche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis bei uns in Auftrag geben.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Kanzlei Plutte Menü
Kostenlose Ersteinschätzung

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von VG Wort zu laden.

Inhalt laden