Das Landgericht Köln hat verboten, dass ein Internetvergleichsportal, das Versicherungsangebote, Finanzierungsangebote und sonstige Dienstleistungen miteinander vergleicht, mit markigen Aussagen für ihr Angebot wirbt (LG Köln, Urteil vom 22.04.2020, Az. 84 O 76/19).
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