Die Einblendung von Werbenachrichten in der E-Mail-Inbox in einer Form, die der einer tatsächlichen E‑Mail ähnlich ist, stellt eine Verwendung elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung dar (EuGH, Urteil in der Rechtssache C-102/20, Az. StWL Städtische Werke Lauf a.d Pegnitz).
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