Die grundsätzlich erlaubte AdWords Werbung mit fremden Markenzeichen kann ausnahmsweise rechtswidrig sein, wenn aufgrund eines bekannten Vertriebssystems des Markeninhabers die Vermutung naheliegt, dass der Werbende ein Partnerunternehmen ist (BGH, Urteil vom 27.06.2013, Az. I ZR 53/12 “Fleurop”).
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