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VG Berlin zur Einholung von Werbeeinwilligung per Telefon

telefonwerbung uwg

Bereits die telefonische Einholung einer Werbeeinwilligung per Telefon für zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail (sog. telefonische Opt-In-Abfrage) durch ein Unternehmen bei einem Privatkunden stellt eine Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes (BDSG) dar, die nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist.

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