Wer Google Analytics nutzt, ohne Nutzer in seiner Datenschutzerklärung darüber aufzuklären bzw. deren IP Adressen zu anonymisieren, kann von Mitbewerbern auf Unterlassung verklagt werden (LG Hamburg, Beschluss vom 09.08.2016, Az. 406 HKO 120/16).
Google Analytics: Datenschutzverstöße können gerichtlich verfolgt werden
In einem von der Kollegin Carola Sieling geführten Verfahren erwirkte ein Mitbewerber vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegenüber einem Konkurrenten.
Letzterer hatte Google Analytics auf seiner Website eingesetzt, es dabei aber versäumt, die Nutzer über die Erhebung personenbezogener Daten zu belehren. Eine derartige Belehrung ist nach § 13 TMG für Betreiber von Telemedien vorgeschrieben und gehört typischerweise in die Datenschutzerklärung. Das Landgericht verurteilte in deshalb zur Unterlassung und setzte den Streitwert auf 5.000 Euro fest.
Tipp: Dr. Thomas Schwenke bietet mit seinem Datenschutz Muster-Generator eine kostenlose Möglichkeit, für die eigene Website eine rechtskonforme Datenschutzerklärung zu generieren. Fügen Sie die erzeugte Belehrung auf Ihrer Website in eine eigene Webseite (nicht ins Impressum) mit der Bezeichnung „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“ ein, so dass sie von jeder Unterseite aus aufgerufen werden kann. Bei uns finden Sie den Link zur Datenschutzerklärung beispielsweise im Footer jeder Webseite.
_anonymizeIp() Funktion nicht vergessen
Zur mangelhaften Datenschutzerklärung kam im Hamburger Fall hinzu, dass der Konkurrent die IP Adresse der Nutzer nicht anonymisiert hatte, so dass die vollständigen IP Adressen der Websitebesucher an Google weitergegeben wurden. Ohne Erlaubnis des Websitebesuchers ist diese Weitergabe ebenfalls datenschutzwidrig, was durch die Einbindung der von Google bereitgestellten _anonymizeIp()
Funktion hätte entschärft werden können.
Vertrag mit Google über Nutzung von Analytics
Denken Sie daran, dass für den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics außerdem auch ein spezieller Vertrag mit Google abgeschlossen werden muss. Die Vertragsfassung wurde im September 2016 aktualisiert. Sie können die Mustervorlage direkt bei Google herunterladen. Einfach ausfüllen und per Post an Google schicken, dann erhalten Sie den Vertrag kurz darauf gegengezeichnet zurück.
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Interessant! Vor ca. 1,5 Jahren bin ich mit einem vergleichbaren Fall beim LG Frankfurt noch mit fadenscheiniger Argumentation abgewiesen worden. Das nächste mal gehe ich direkt nach HH :)
Nach meinem Eindruck hat sich bei diesem Thema in letzter Zeit der Wind gedreht, nicht nur in Hamburg.