
Wer den populären Kinofilm Fack ju Göhte in einer P2P-Tauschbörse herunterlädt, läuft Gefahr, von drei Kanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen zu erhalten. Update: Auch Fack ju Göhte 2 wird abgemahnt.
1 x Abmahnung wegen Film, 2 x Abmahnungen wegen enthaltenen Musiktiteln
Es mag Betroffenen fragwürdig erscheinen, wie es zulässig sein kann, dass gleich drei Kanzleien Abmahnungen wegen des illegalen Download eines Films versenden. Durch die Möglichkeit der Produzenten, für die im Film verwendeten Musikstücke nur einfache statt ausschließlicher Nutzungsrechte zu erwerben, bietet sich jedoch die Möglichkeit, illegales Filesharing auf lukrative Weise mehrfach zu „verwerten“. Vorliegend summieren sich die Kostenforderungen der drei Abmahnungen auf 1.754,50 Euro.
1. Abmahnung: WALDORF FROMMER für Constantin Film Verleih GmbH wegen Filmdatei Fack ju Göhte
Die Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstraße 6, 80802 München lässt über die Münchner Kanzlei WALDORF FROMMER den unerlaubten Upload des eigentlichen Films abmahnen. Der Abgemahnte wird aufgefordert zur
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von 815,00 Euro (bestehend aus Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro)
2. Abmahnung: FAREDS für Mec-Early Entertainment GmbH wegen Musiktitel „Theater Nachts“
Die Hamburger Kanzlei FAREDS mahnt für den als Mitautor bzw. Mitkomponisten auftretenden Musikverlag Mec-Early Entertainment GmbH, Seumestraße 7, 10245 Berlin den Upload des Musiktitels „Theater Nachts“ ab. Gefordert wird die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von 339,50 Euro (bestehend aus Aufwendungsersatz in Höhe von 189,50 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 150,00 Euro)
3. Abmahnung: Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH wegen Musiktitel „Hey Now“
Schließlich mahnt auch der spätestens durch die Redtube-Verfahren bekannt gewordene Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH, Elisabethenstr. 43, 64283 Darmstadt wegen des Musikstücks „Hey Now“ von Martin Solveig ab, das im Film gespielt wird. Gefordert wird die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 600,00 Euro (bestehend aus Aufwendungsersatz sowie Schadensersatz)
Haftung
Ob der Anschlussinhaber für die abgemahnten Urheberrechtsverletzungen haftet, ist eine Frage des Einzelfalls. Gerade bei fehlender Täterschaft des Abgemahnten lohnt sich eine genaue Prüfung der Abmahnung.
Eltern haften oft nicht für ihre Kinder
Bereits Ende 2012 hat der Bundesgerichtshof die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch das Morpheus-Urteil erheblich eingeschränkt. Anfang Januar 2014 entschied der BGH nun im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidung dürfte auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten bzw. Lebenspartnern übertragbar sein.
Haftung für sonstige Dritte bzw. bei Täterschaft
Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige wie Untermieter oder Mitbewohner begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Auch bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung aber im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.
Handlungsempfehlung
- Unterzeichnen Sie nicht die den Abmahnungen beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie den Film heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch. Falls Sie bisher nur eine oder zwei der oben beschriebenen Abmahnungen erhalten haben, sollte die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen geprüft werden.