Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken im Auftrag des Filmunternehmens Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film Papillon in Tauschbörsen.
Für die Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstraße 6, 80802 München fordert Waldorf Frommer die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.028,00 EUR
Die Forderung setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215 Euro sowie Schadenersatz in Höhe von 700 Euro.
Anschlussinhaber haftet nicht immer
Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer Kinder wurde durch die „Morpheus“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs stark eingedämmt. Auch für illegale Downloads des Ehegatten oder erwachsenen Kindes muss der Anschlussinhaber regelmäßig nicht einstehen. Und selbst bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers bestehen gute Aussichten, die von Waldorf Frommer geforderten Rechtsanwaltskosten erheblich zu reduzieren, da mehrere wichtige Amtsgerichte dazu übergegangen sind, schon jetzt eine vom Bundestag beschlossene Deckelung des Unterlassungsstreitwerts anzuwenden. Eine Überprüfung der Abmahnung lohnt sich also.
Weitere umfangreiche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.
Abmahnung Shootout Keine Gnade erhalten – was tun?
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie den Film Papillon heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.