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Abmahnung Iron Man 3 (Film) | Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag von Tele München Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing des US-Blockbusters „Iron Man 3“ in Internet-Tauschbörsen.

Filesharing Abmahnung Waldorf

Für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 EUR

Es handelt sich um einen für Waldorf Frommer typischen Forderungsbetrag, der sich aus einem Schadenersatzanspruch sowie Rechtsanwaltskosten zusammensetzt. Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie den Film Iron Man 3 heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.

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    Autor: Niklas Plutte

    Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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